W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Nachbarschaftliche Belange bei Befreiung von der Grundflächenzahl


Erstellt am: 24.11.19 09:37

Escroda30.11.19 09:04
Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, namentlich das Baugesetzbuch (Baugesetzbuch), welches die Gemeinden ermächtigt, die bauliche und sonstige Nutzung für die Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet zu bestimmen (§1 Baugesetzbuch). Ebenso ermächtigt es das zuständige Ministerium, diesbezügliche Rechtsverordnungen, z.B. die Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung), zu erlassen (§9a Baugesetzbuch). Damit nun z.B. der Bürgermeister von Monheim nicht auf die Idee kommt, um Gewerbesteuereinnahmen und Niederschlagswassergebühren zu maximieren, die vollständige Überbauung des gesamten Gemeindegebietes zuzulassen, hat sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den §17 in der Baunutzungsverordnung ausgedacht. Wie der Titel "Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung" schon sagt, richtet sich dieser Paragraph an die Bestimmer, also diejenigen, die die Bebauungspläne aufstellen, wie z.B. die Gemeinden oder von denen beauftragte Planungsbüros.

Bei §17 geht es nicht um die Berechnung der tatsächlichen Grundflächenzahl, sondern nur um die Bestimmung im Bebauungsplan. Ein Verstoß gegen §17 Baunutzungsverordnung liegt nur dann vor, wenn bei der Bestimmung der Festsetzung ein Fehler gemacht wurde, z.B. durch falsche Zuordnung einer Obergrenze zu einem Baugebiet. Wenn die Gemeinde für ein allgemeines Wohngebiet eine Grundflächenzahl von 0,6 festsetzt und dies nicht hinreichend begründet, so hat eine Klage, die sich auf §17 Baunutzungsverordnung stützt, sehr große Aussichten auf Erfolg.

Bei deinen Nachbarn wurde für ein WA eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Das widerspricht nicht dem §17. Die Festsetzung ist nicht zu beanstanden. Und wenn dein Nachbar die vollständige Überbauung des Grundstücks mit einem achtgeschossigen Bürogebäude plant, liegt immer noch kein Verstoß gegen §17 vor, da die Festsetzung von 0,3 nach wie vor rechtskonform besteht.

Die Befreiung von der Festsetzung durch die Genehmigungsbehörde ändert ja nicht die Bestimmung. Sie erlaubt es dem Bauherren nur, diese Festsetzung zu überschreiten. Gegen diese Erlaubnis kannst Du nur vorgehen, wenn sie deine Rechte verletzt. Und solange der Baukörper die Abstandsflächen einhält, sehe ich keine öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange durch die Befreiung berührt.

Während Du auf den nicht nachbarschützenden Paragraphen in die Irre reitest, vergisst Du, an deinen Argumenten zu arbeiten. Du zitierst unermüdlich die abstrakten Formulierungen der Gesetzestexte. Als konkrete Beeinträchtigung war bisher nur von
scooter schrieb:

entsprechendem Schattenwurf
zu lesen, zu dem ich ja schon erläutert habe, dass dafür die genannten Vorschriften nicht einschlägig sind. Die Aussagen
scooter schrieb:

... aus dem großen Baukörper resultierend beeinträchtigt ...
... sehen die Abweichung ... als unangebracht ...
... zum Schutze der tiefer liegenden Nachbarn vor zu dichter Bebauung ...
... wie „Gefängnishof“ ...
... mit Schäden für uns als tiefer liegende zu rechen ...
bleiben unbestimmt und dürften selbst für einen erfahrenen Anwalt keine Ansatzpunkte für eine wie auch immer gelagerte Klage bieten.
scooter schrieb:

Überdies muss man ja nicht nach §19 Abweichungen zulassen
Man muss auch nicht bei grün über die Ampel gehen. Ebensowenig kannst einen Polizisten dazu zwingen, einen Rotlichtsünder zu bestrafen. Auch kannst Du den Polizisten nicht verklagen, der einer Radfahrergruppe das Überqueren bei rot erlaubt, während Du bei grün warten musst und zu spät zu einem Termin kommst.
ypg30.11.19 09:35
Escroda schrieb:

Während Du auf den nicht nachbarschützenden Paragraphen in die Irre reitest, vergisst Du, an deinen Argumenten zu arbeiten.

Das Gefühl habe ich leider auch. Wenn man sich diesen Thread noch mal durchliest, geht es anscheinend nur noch um den Wortlaut des Prinzips, nicht aber um den „subjektiv genannten Gefängnishof“. Ich glaube auch, dass Überzogenheit ein schlechtes Argument ist, weil unsachlich.
baunutzungsverordnungfestsetzungbaugesetzbuchgrundflächenzahlüberbauungverstoßklage