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ᐅ Nachbarschaftliche Belange bei Befreiung von der Grundflächenzahl


Erstellt am: 24.11.19 09:37

scooter24.11.19 09:37
Hallo!

In einem an ein bestehendes angrenzendes Baugebiet wurde bei relativ großen Grundstücken die Grundflächenzahl mit 0,3 rechtskräftig im Bebauungsplan explizit als „Höchstgrenze“ verabschiedet, um den offenen Charakter des Wohngebietes beizubehalten. Die Grundstücke sind damit problemlos bebaubar.

Nun hat man einem Bauherren, welcher Häuser ausschließlich zum Verkauf baut und zu diesem Zweck ein Grundstück bereits in 2 kleinere geteilt hat, eine Befreiung von der Grundflächenzahl bis 0,5 gegeben. Was ihm nun ermöglicht ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus zu bauen, wo im Sinne der Offenheit des B-Planes 2 Einfamilien- oder ein Doppelhaus möglich gewesen wären.

Daraus entsteht nun die eigentlich mit der Bebauungsplan Festsetzung zu vermeidende Beeinträchtigung des topografisch tiefer darunter liegenden Grundstückes in Form eines übergroßen Baukörpers in Südrichtung mit entsprechendem Schattenwurf.

=> Hätten die Nachbarschaftlichen Belange in diesem Fall nicht in Betracht gezogen werden müssen? Und wiegen diese nicht schwerer, da die Grundstücke wir o.g. ja dennoch problemlos im Sinne der B-Planung bebaubar gewesen wären?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Nordlys24.11.19 14:48
Riecht nach Korruption. Gegenan gehen. Zur Not Verwaltungsgericht. Du musst aber Betroffener sein. Nur aus dem Gefühl heraus, es sei unrecht und muss verhindert werden null Chance. K.
Steven24.11.19 15:29
scooter schrieb:

Daraus entsteht nun die eigentlich mit der Bebauungsplan Festsetzung
Hallo scooter

geh mal davon aus, dass da "Vitamin-B" im Spiel war.
Bei der Gemeinde wirst du vor eine Mauer laufen. Alt Bewährte Taktik.
Presse etc oder eine offizielle Anfrage beim Bürgermeister kann Aufklärung bringen.

Steven
scooter24.11.19 18:29
Den Verdacht haben wir auch. (DerBauher baut aus reinem wirtschaflichem Interesse.)
Insbesondere, weil die Befreiung vorab erteilt wurde und nun soll das Bauvorhaben via Bauanzeige durchlaufen. Also wieder ohne Beteiligeung der Nachbarn. Wobei deren Schutz gem §31 Baugesetzbuch bei Befreiungen zu berücksichtigen ist!
Hinzu kommt dann auch noch die Überschreitung der Obergrenze der baulichen Nutzung gem. §17 Baunutzungsverordnung. durch die Befreiung.
haydee24.11.19 20:05
Hat er schon eine Baugenehmigung?

Wir hatten vor Jahren Probleme mit unserem Nachbarn. Wir als Nachbarn, streng genommen gar keine direkten. Dazwischen liegt eine ca. 1 m breites Flurstück. sollten alle Grenzabstände einhalten und wurden übergangen.
Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gesucht. Keine Baugenehmigung erteilt.
Ging noch lange hin und her, bis eine Lösung gefunden war. Nicht optimal aber tragbar.

Suche den Sonnenverlauf, zeige die Verschattung auf und sprich mit der Bauaufsichtsbehörde.
Danach kannst du immer noch weitere Schritte einleiten.
Falls man das kann durch Verschattung.
scooter24.11.19 20:23
haydee schrieb:

Hat er schon eine Baugenehmigung?

Lt. Bauaufsicht hat er noch keine.

Aber ich befürchte, dass wenn es tatsächlich eine Bauanzeige durch die vorherige Befreiung ist, könnte die nach einiger Zeit doch ohne Bearbeitung als genehmigt gelten. War das nicht so bei einer Anzeige?
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