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ᐅ Nachbarsbaum - Sicherheit und Dreck. Wer ist verantwortlich?


Erstellt am: 05.04.21 18:46

H
haydee
06.04.21 11:23
Du weißt nicht wie der Zugezogene ankam beim Alten.
Hat vielleicht auch Würgereiz ausgelöst
F
FloHB123
06.04.21 11:31
Wir alle waren bei dem Gespräch nicht dabei. Vielleicht war der TE auch etwas aufgebracht, weil er sein Kind in Gefahr gesehen hat und hat sich daher etwas im Ton vergriffen (aus Sicht des Nachbarn). Das da mit einer Abwehrhaltung reagiert wird, ist vollkommen verständlich und würden wahrscheinlich die Meisten von uns auch so machen.

Schön finde ich die Bäume auch nicht, aber das war ja beim Kauf des Grundstücks bereits bekannt. Von daher kann sich darüber nun niemand mehr beschweren.

Wie schon gesagt, ich würde alles erst einmal so belassen und mit der Gartenplanung fortfahren. Im schlimmsten Fall stürzt einer der Bäume oder größere Äste beim nächsten Sturm in den Garten. Doof, aber so lange das Haus nicht getroffen wird, auch nicht weiter schlimm. Dafür gibt es ja Versicherungen. Das Kind wird zu der Zeit wohl kaum im Garten spielen.
Y
ypg
06.04.21 12:04
FloHB123 schrieb:

Wir alle waren bei dem Gespräch nicht dabei.
Genau. Wir waren nicht dabei.
Und da der TE auch nichts verlauten lässt, noch uns mal aufklärt, könnte man daraus Schlüsse ziehen, dass er da wohl auch so seine Fehler in der Kommunikation erkannt hat, welche ihm hier vor Augen geführt werden, und diese erstmal sacken lassen muss. Aber wir wissen es nicht.
H
hampshire
06.04.21 12:22
Gilt vermutlich für alle Seiten: „Ein Mensch, will er auf etwas pfeifen,/ darf sich im Tone nicht vergreifen.“ (Eugen Roth).
Die meisten Nachbarschaftskonflikte gehen nicht um die Sache selbst.
P
pagoni2020
06.04.21 12:36
Es drückt sich in einem für mich eher neuzeitlichen Phänomen aus, dass der Hausbauer manchmal seinen Zaun stehen hat, bevor das Haus steht. Sicher darf man das aber es drückt eben fürcManchen auch etwas aus.
Ich denke, dass auch hier die Dinge etwas zwischen weiß und schwarz liegen.
Insbesondere im zwischenmenschlichen Bereich ist das "Recht" eines der am schwersten umsetzbaren Dinge. Oftmals (das muss hier nicht so sein) sieht man auch nur gerne sein Recht nicht aber die Pflicht und die sieht eben meist der Andere.
Natürlich gibt es aber auch mehr oder weniger unangenehmere Zeitgenossen.
T
T_im_Norden
06.04.21 13:00
rick2018 schrieb:

Hier gilt §910 Baugesetzbuch, Abs. 1. Angemessene Frist setzen.
Da wäre ich vorsichtig, Absatz 2 schränkt das wieder ein , und ob die Äste die Nutzung beeinträchtigen ist nicht gesagt.
bäumegarten