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ᐅ Nachbarsbaum - Sicherheit und Dreck. Wer ist verantwortlich?


Erstellt am: 05.04.21 18:46

L
lin0r87
21.04.21 18:02
Hoihoi,

Ich habe heute meinen Nachbarn nochmals drauf hingewiesen.
Ihm ist es egal. Er so auch wir haben eine Versicherung. So seine weitere Antwort. Ich kann gerne die Äste abschneiden.
Nun soll ich den lassen und nicht mehr klingeln.

ganz ehrlich liebe Gemeinde, neuer Nachbar hin oder her...man hat doch eine gewisse Fürsorgepflicht zu erfüllen..oder?
Y
ypg
21.04.21 18:50
Ich würde mich jetzt darüber gar nicht aufregen oder aufhängen an Deiner Stelle.
Mach Dein Ding, säbel die Teile ab und werde glücklich. Und wenn jetzt das Ding mit „was ist, wenn er hinterher Beschwerde einlegt“ kommt, dann ist das eben so. Darüber würde ich mir auch keine Gedanken machen. Denn keiner hat die Lust, einen Staatsakt aus sowas zu machen!
P
Pinkiponk
21.04.21 18:57
lin0r87 schrieb:

Hoihoi,

Ich habe heute meinen Nachbarn nochmals drauf hingewiesen.
Ihm ist es egal. Er so auch wir haben eine Versicherung. So seine weitere Antwort. Ich kann gerne die Äste abschneiden.
Nun soll ich den lassen und nicht mehr klingeln.

ganz ehrlich liebe Gemeinde, neuer Nachbar hin oder her...man hat doch eine gewisse Fürsorgepflicht zu erfüllen..oder?
Vielleicht kannst Du am Rechner eine kurze Vollmacht vorbereiten und ihm mit der Bitte um Unterschrift in den Briefkasten werfen. Das wird ihm zwar bürokratisch erscheinen, aber dann wärst Du auf der sicheren Seite. Die Hinweise mancher Foristen hier hinsichtlich Schadenersatz etc., wenn der Baum in ein paar Monaten kippt, erscheinen mir durchaus bedenkenswert.
W
Winniefred
21.04.21 19:19
Also ich sehe dein Problem noch immer nicht. Schneid doch die überhängenden Äste ab und gut ist. Der Rest ist sein Problem. Nochmal meine Frage: würden die Bäume auf umliegende Gebäude fallen, wenn sie denn fallen würden?
R
rick2018
22.04.21 06:00
Er hat dir ja jetzt die Erlaubnis gegeben die überhängenden Äste zu entfernen. Einfach machen.
T
Tolentino
12.06.21 09:36
Und wie sieht's aus?
Es gibt übrigens ein neues BGH Urteil über einen ähnlichen Fall.
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Karlsruhe entscheidet über Berliner Nachbarschaftsstreit Darf man den übergriffigen Baum zurückschneiden?

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