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ᐅ Nachbars Sträucher auf unserem Grundstück...


Erstellt am: 09.02.15 11:11

ypg09.02.15 16:55
toxicmolotow schrieb:
Und noch etwas Humor dazu: 961-964

like it ...Hausbesetzung

Ich habe es ja auch nicht so mit dem Baugesetzbuch, nur mit dem StGB
EveundGerd09.02.15 19:12
Ich finde diese Story interessant. Muss mich jetzt aber nicht auch noch mal ausgiebig äußern. Schließe mich den vernünftigen Vorschlägen hier an.

Ich würde aber gern wissen, wie es weiter geht und wie der Nachbar reagiert.

Wir haben heute kein nachbarschaftliches Verhältnis mehr zu unseren Nachbarn des nun verkauften Hauses.
Grund: ein Zaun . Nein, kein Maschendrahtzaun sondern ein Sichtschutzzaun, den die Nachbarn statt wie bei uns geregelt, auf 180 cm auf 300 cm bauen wollten, weil die ihr Grundstück um fast 2,5 m abgesenkt und sich nun durch unseren Eingangsbereich gestört fühlten. Gesetzt werden sollte er aber auf unserer Ebene, dachten sie sich.
Der Zaun ist übrigens mittlerweile 180 cm hoch .
Voki109.02.15 19:18
Ja, er ist Eigentümer des Gestrüppes (Früchte hin oder her ). Aber der Nachbar ist durch das Einbringen der Pflanzen Störer des benachbarten Grundstückes und zur Beseitigung der Eigentumsstörung verpflichtet, muss mithin die Sträucher auf seine Kosten entfernen. Ihm bis Ende April zur Beauftragung eines Unternehmens und zur Durchführung Zeit zu geben erscheint mir angemessen. Es ist nicht einmal Mitte Februar. Frist bis 10.04.2015 und - für den Fall der Nichterledigung - Nachfrist bis zum 30.04.2015, wodurch er sich danach in Verzug befindet. Mit beiden Fristsetzungen bereits die Selbstvornahme für das fruchtlose Verstreichen der Fristen androhen.

Eigentlich ganz simpel, wenn da nicht die zwischenmenschliche Komponente wäre. Bei den vorgenannten Maßnahmen handelt es sich um die "Notmaßnahme", welche nur dann Anwendung finden sollte, wenn der nette Besuch inkl. Vorstellung der Personen und der Planungen nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass allerdings nicht alle künftigen Nachbarn netten Argumenten offen gegenüber stehen. Das Ausheben des langen Grabens spricht hier eigentlich schon ein wenig Bände, jedenfalls steht eine gewisse Anspannung im Raum. Der Nachbar hätte nach dem Abstecken des Grundstückes schon selbst darauf kommen können, dass hier gewisse Gespräche vor der Tür stehen. Das noch mit zusätzlichen Maßnahmen auf fremden Grund zu würzen ... ist schon ein wenig dreist.

Bin auf das Ergebnis des Gespräches sehr gespannt. Beliebt scheint er ja offenbar nicht zu sein, sonst hätte ihm der andere Nachbar nicht gleich in die Pfanne gehauen "... wusste das genau ...". Auch das ist eher kein so gutes Zeichen, kann allerdings hilfreich sein, denn dann nicht Dir nicht die gesamte Nachbarschaft eine etwas härtere Gangart krumm, sondern freuen sich (möglicherweise klammheimlich) darüber, dass dem mal einer die Leviten liest. Aber das ist alles Glaskugelleserei, kann auch ganz anders sein.

Toitoitoi, geht wirklich ätzend los. Alle Daumen für eine gütliche Lösung sind hier heftigst gedrückt.
ypg09.02.15 19:27
: Danke für Deine gut gewählten Worte!

Mir ist zwischenzeitlich noch eingefallen, dass TE bei einer 3-Meter-Randbebauung damit rechnen muss, dass die Handwerker oder Maschinen sich auch Mal auf Nachbars Grund bewegen werden. Davon kann man zumindest ausgehen.

Das sollte TE Basti im Hinterkopf behalten
Basti270910.02.15 09:30
Leider bzw. vlt auch doch nicht...bin ich erst am Montag wieder Vorort und werde wohl das Gespräch mit dem Nachbar suchen. Auf der einen Seite habe ich dann mehr Klarheit, auf der anderen ist es mir natürlich selbst unangenehm. Wenn er sich bereit erklären sollte diese umzupflanzen, würde ich sogar bei der Umsetzung mit anpacken. Je schneller es erledigt ist, umso wohler ist mir dann...

Ich werde dann vom Ergebnis des Gespräches berichten.
Voki110.02.15 09:35
Das kann auch überraschend erfreulich laufen. Unangenehm dürfte es beiden Parteien sein, gerade weil man sich noch nicht kennt und der Umstand beiden Mühe bereitet. Mit anpacken ist doch mal ein prima Angebot, weil es sowohl Verständnis für die Position des langjährig dort wohnenden Nachbarn zeigt und das Mithelfen im Rahmen guter Nachbarschaft immer gut ankommen dürfte.
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