W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Nachbar möchte kleinen Teil vom Grundstück kaufen


Erstellt am: 12.10.15 07:54

Bauexperte12.10.15 10:07
toxicmolotow schrieb:
Naja Bauexperte,
wenn ich das Land für 100 Euro/qm kaufe und ebenfalls für 100 Euro/qm verkaufe, dann ist mein Spekulationsgewinn = 0 Darauf können sie meinetwegen sogar 500% Steuer erheben.
Schelm

Grüße, Bauexperte
readytorumble12.10.15 10:50
Wir haben einen Gesamtpreis für 2 Grundstücke bezahlt. ca 1000qm Bauland, + ca. 450qm "Wiesenland" direkt dahinter. Das Wiesenland hat natürlich einen viel geringeren Wert (unter 1000€ gesamt).

Wenn man also jetzt nur das Baugrundstück betrachtet, haben wir ca. 50.000 € bezahlt und würden für die 150-200qm ca. 10.000 € bekommen. Wir bereichern uns also nicht, sondern geben den Teil des Grundstückes für in etwa den Wert ab, den wir auch bezahlt haben.
toxicmolotof12.10.15 10:56
Wenn der Kaufpreis kleiner oder gleich "etwa dem Wert" ist, den ihr bezahlt habt und das Finanzamt das genau so sieht, dann sollte keine Spekulationssteuer anfallen, genaueres kann euch allerdings ein Steuerberater sagen. Ich lehne mich da schon ganz schön weit aus dem Fenster.
Musketier12.10.15 12:15
Für die Betrachtung der Spekulationssteuer werden meines Wissens auch Kauf- und Verkaufsnebenkosten mit betrachtet.
Bei euch also Grunderwerbsteuer und Notarkosten, Gebühren für Grundbucheintragung beim Kauf.
Meines Erachtens könnte man prüfen, ob man die entstandenen Vermessungskosten noch anteilig hinzurechnen könnte, da diese ja notwendig waren, um die die 2 getrennten Grundstücke zu erhalten.

Alles was der Veräußerungspreis abzüglich. Verkaufskosten den Anschaffungspreis zzgl. der Anschaffungsnebenkosten übersteigt ist der Veräußerungsgewinn.
Veräußerungsgewinne bis 600€ bleiben in der Einkommensteuer steuerfrei..

Mal ganz grob gerechnet

50000€
abzüglich. Wiesenanteil 1000€
=49000€ für 1000m²

zzgl. Nebenkosten
5% Grunderwerbsteuer
2% Notar- und Eintragungskosten
2.000€ Vermessung
= 54.430

verkaufter Anteil 150m²
150/1000 x54430= 8165€

Verkaufspreis 10.000€
abzüglich. Anschaffungspreis 8.165€
= 1.835 Spekulationsgewinn

da der Spekulationsgewinn größer als 599€ ist, sind die vollen 1835€ einkommensteuerpflichtig. Das wären beim Häuslebauer dann Pi mal Daumen mal Fensterkreuz zwischen 550€ und 900€ Einkommensteuer, je nach individuellem Grenzsteuersatz.


Auswirkungen hat es gegebenenfalls, falls mehrere Objekte innerhalb eines gewissen Zeitraumes verkauft werden/wurden. Dann rutscht man gegebenenfalls in den gewerblichen Grundstückshandel. (Suchmaschine: Drei Objekt-Grenze)
DG12.10.15 14:48
readytorumble schrieb:

Eine Neuvermessung ist nicht notwendig, da 2 bestehende Grenzsteine herangezogen werden um die neue Grenze zu bilden. Das Grundstück wurde erst Anfang dieses Jahres neu vermessen.

Hallo ,

leider ist diese Annahme falsch.

Wenn das zu teilende Flurstück bereits bebaut ist, ist sogar eine (erneute) Teilungsgenehmigung erforderlich/einzuholen.
Wenn die neue Grenze auf gerader Linie ohne Knickpunkte zwischen bestehenden und festgestellten Grenzpunkten verläuft, kann gesondert werden. Damit entfallen die Vermessungskosten für die Grenzuntersuchung, die Kosten für die Entstehung des Flurstücks und die spätere Übernahme ins Liegenschaftskataster fallen aber definitiv an.

MfG
Dirk Grafe
readytorumble12.10.15 15:04
Danke an alle für die bisherigen Aufklärungen.

: Die neue Grenze soll ohne Umweg ganz gerade zwischen 2 Grenzpunkten verlaufen. Daher ist nach meiner Meinung keine erneute Vermessung nötig.

Das zu teilende Grundstück ist noch nicht bebaut. Außer einem Gartenhaus (< 12 qbm). Ist wegen dem Gartenhaus eine Teilungsgenehmigung einzuholen?
vermessungskostengrundstückespekulationssteuergrunderwerbsteueranschaffungspreiseinkommensteuerspekulationsgewinnbebautteilungsgenehmigunggartenhaus