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ᐅ Nach Wohnungskauf Post vom Finanzamt erhalten


Erstellt am: 09.05.23 17:17

M
motorradsilke
10.05.23 04:23
KarstenausNRW schrieb:

Man merkt, dass Du steuerlich nicht so tief drin steckst. Über den 88er i.V.m. dem 93er versucht die Steuerbehörde einen steuerlichen Sachverhalt aufzuklären.

Welcher Sachverhalt ist das, dass Du sofort ein "Nö, die dürfen das nicht" sagst?

Beim Immobilienkauf wird damit i.d.R. das Finanzierungsthema beleuchtet. Insbesondere, wenn nicht klar aus z.B. anderen steuerlichen Unterlagen hervorgeht, woher das hohe Eigenkapital kommt. Und/oder es wird stichprobenartig nachgeforscht. D ist immerhin im Bereich von Immobilien ein Paradies für Geldwäscher, da es unzählige Möglichkeiten gibt. Und ganz ehrlich, beim Thema Geldwäsche, wenn dann mal tatsächlich einem Verdacht nachgegangen wird oder grundsätzlich stichprobenartig geprüft wird, magst Du Dich nicht mit dem FA und den folgenden Behörden anlegen.
Die landen dann auch ganz schnell bei Deiner Bank - solche Anfragen beantwortet dann bei uns immer die Rechtsabteilung. Du bekommt auch keine Infos, worum es denn geht.

Nervig? Ja. Legitim? Ja. Zu beantworten? Ja.

In den Kommentaren zum 93er ist auch folgendes zu lesen (zum Thema Anlass): "Es genügt vielmehr, wenn aufgrund konkreter Momente oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen ein Auskunftsersuchen angezeigt ist." Und die allgemeinen Erfahrungen sind gerne mal negativ, also ausreichend für den Auskunftswunsch.

Soweit ein kleiner Exkurs.

Ok, zum Thema Finanzierung magst du Recht haben. Wobei "allgemeine Erfahrungen" im Streitfall auch auf den konkreten Fall zu beziehen sind. Aber vermutlich wird das FA dann schon eine passende Erklärung finden.

Nur um das Finanzierungsthema ging es ja zumindest bei meiner Anfrage gerade nicht, sondern um die Verwendung der Immobilie. Und auch der TE wird nach der Verwendung gefragt.
Und diese Frage nach der Verwendung ist unnötig und unterstellt, dass ich vielleicht irgendetwas nicht angebe. Wenn ich die Immobilie vermiete, gebe ich dann zu entsprechender Zeit die Einkünfte in der Steuererklärung an. Wenn ich vorhabe, das zu verschweigen, werde ich das auch in dem Fragebogen tun.
Alle anderen Verwendungen sind steuerlich nicht interessant.
G
Gudeen.
10.05.23 09:55
motorradsilke schrieb:

...oder es Jemandem kostenfrei überlasse, hat keine Bedeutung für das FA.
kostenfreie Überlassung von einem Haus/Wohnung ist z.B. eine Schenkung, die je nach Verwandschaftsgrad jährlich schnell die Freigrenzen überschreitet und dann von dem Empfänger entsprechend versteuert werden muss.
S
Schorsch_baut
10.05.23 11:57
Wir haben vor zwei jahren nach dem Notartermin auch so ein Schreiben bekommen. Auf Nachfrage wurde uns (vom Notar) mitgeteilt, dass es unter anderem um die Spekulationssteuer gehen würde. Plus diverse andere Gründe.
M
motorradsilke
10.05.23 13:19
Gudeen. schrieb:

kostenfreie Überlassung von einem Haus/Wohnung ist z.B. eine Schenkung, die je nach Verwandschaftsgrad jährlich schnell die Freigrenzen überschreitet und dann von dem Empfänger entsprechend versteuert werden muss.
Eben, von dem Empfänger. Nicht von mir.
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