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ᐅ Mindestgröße für ein Hausanschlussraum.


Erstellt am: 05.06.19 05:17

Lumpi_LE05.06.19 21:03
Das wird ja nicht das erste Haus sein, dass der gu plant. Wird also schon werden.
Dir scheint, so klingt es, eigentlich auch alles ziemlich egal zu sein, was da passiert, denn Du hast ja "keine Ahnung".
Lass den gu machen, wirst am Ende schon ein Dach über dem Kopf bekommen.
kaho67405.06.19 21:44
guckuck2 schrieb:

Ja was denn nun?!

Baustopp?
Alles egal, passt schon?
Oder mal eben (Teil)Abriss?

Zu cool, wirklich
Ja, kommt darauf an. Wenn die Technik nicht rein passt, muss umgeplant werden. Ansonsten nicht. Aber offensichtlich weiß der TE ja selbst nicht mal genau, was und wie er alles da rein quetschen muss.
Wüßte jetzt auch nicht, was daran so kompliziert sein soll.
danixf05.06.19 22:31
Dodekaeder schrieb:

Dan würde bei uns ja auch alles reinpassen ohne Waschmaschine und Trockner.

Ich rate dir dringend - renne nicht so blauäugig über deine Baustelle. Deine Einstellung kann gut gehen, aber geht auch oft genug nach hinten los. Mit deiner 1,75 Wand wirst du schon Probleme bekommen, wenn du an Elektrik zu viel machst. Die Standardverteilung ist 80cm. Die nächst Größere ist bereits 105cm. Aber was ihr an Elektrik wollt bzw. braucht wissen wir natürlich nicht. Vermutlich wird die Standardgröße ausreichen.

Und rede mit deiner Firma, dass die die Tür umplanen soll. Die ist zu 99,9% der Zeit zu, weil der Raum halt nichts mehr hergibt, aber falls doch mal was dahin soll hast du wenigstens noch Abstellfläche für ein kleines Regal links.
ypg05.06.19 22:42
Ja, Du kannst Probleme bei der Abnahme bekommen.

DIN 18 012
5.1 Hausanschlussnische, Hausanschlusswand und Hausanschlussraum sind auf der Grundlage dieser Norm und erforderlichenfalls in Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen so zu planen, dass alle Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls die dort vorgesehenen Betriebseinrichtungen vorschriftsgemäß installiert und gewartet werden können.
5.2 Bei der Festlegung der Lage innerhalb des Gebäudes ist der Schallschutz nach den Normen der Reihe DIN 4109 zu beachten.
5.3 Die Anordnung der Hausanschlussnische und der Hausanschlusswand bzw. die Größe des Hausanschlussraumes sind so zu planen, dass vor der mit 30 cm Tiefe anzunehmenden Zone für die Anschluss- und Betriebseinrichtungen eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,20 m vorhanden ist.
...
6.2.2 Für die Weiterführung der Leitungen aus der Hausanschlussnische sind entsprechende bauliche Maßnahmen zu treffen (z. B. Schlitze, Leerrohre, Kabelkanäle), wobei besonders auf die statisch wirksamen Elemente (z. B. Stürze, Unterzüge) zu achten ist.

Dodekaeder schrieb:

Ich hab nichts freigegeben, denn ich hab ja keine Ahnung von sowas.
Du hast den Bauantrag unterschrieben. Du bist Bauherr.
Dodekaeder schrieb:

Aber wie hat der GU die Baugenehmigung bekommen wenn alle sagen dass der Raum viel zu klein ist?

Nicht der GU, Du hast die Genehmigung bekommen.
Und warum? Weil so etwas Ggf nicht überprüft wird, da es individuelle Lösungen für die Hausversorger gibt. Es gibt schließlich Heizungen inkl Speicher, die sind nicht größer als ein Oberschrank.

Du hättest hier auch fragen können, ob der Flur mit ca. 1 Meter Breite, insgesamt 4,11qm ausreicht. Da würden sich hier auch die User spalten, denn natürlich geht das irgendwie, aber eben nur schlecht.
Ist das ein Wochenendhaus oder ein Wohnhaus für den ersten Wohnsitz?
Letztendlich musst Du als Bauherr auch selbst mal nachdenken und das ein oder andere hinterfragen. Man baut ja schließlich nicht nur, um das Sofa wieder vor den TV stellen zu können. Man muss ja auch irgendwie in seinen neuen Räumen die Alltagsgegenstände unterbringen und sein Tageswerk machen können.
Für mich war definitiv klar, dass ich in keinem Technikloch von unter 6/7qm die ganzen Hausverbrauchsmaterialien unterbringen kann. Entsprechend wurde gebaut.
Dodekaeder06.06.19 07:19
ypg schrieb:

Du hast den Bauantrag unterschrieben. Du bist Bauherr.

Nicht der GU, Du hast die Genehmigung bekommen.

Ich habe keinen Bauantrag gestellt / Unterschrieben.
Hat der GU gemacht.
Lumpi_LE06.06.19 07:31
Wenn das wirklich so ist hast du keinen GU sondern einen BT, dann geht dich das tatsächlich alles nichts an und dir ist am Ende ein mangelfreies Haus zu übergeben.
din 4109elektrikbauantrag