ᐅ Mindestgröße für ein Hausanschlussraum.
Erstellt am: 05.06.19 05:17
Dodekaeder schrieb:
Ich finanziere aber den Bau. Mich interessiert ja schon was dabei rauskommt.Das ist ja gut und richtig, dass es Dich interessiert. Ändert aber trotzdem nichts daran das Du auf der Baustelle nichts zu melden hast. Das Haus und das Grundstück gehen erst nach Abnahme in deinen Besitz über. Wie @opalau geschrieben hat, Du bist nicht Bauherr sondern Käufer.Dodekaeder schrieb:
Ich finanziere aber den Bau. Mich interessiert ja schon was dabei rauskommt.Du hast die Pläne unterschrieben. Wenn das Haus fertig ist, kannst Du es Dir anschauen.
Wenn Du etwas anders haben wolltest, dann hätte man vor Unterschrift und Baubeginn verhandeln müssen.
Es ist im Grunde wie wenn du ein Bestandshaus kaufst, nur dass du es vor dem Besichtigungstermin schon gekauft hast.
Ist auch ein ganz normales Verfahren und soll dich nicht beunruhigen.
Beunruhigend ist eher, dass die das nicht so klar ist. Leider muss man das immer wieder feststellen: Beim Hauskauf wird sich weniger informiert als beim Auto- oder Smartphonekauf.
Ist auch ein ganz normales Verfahren und soll dich nicht beunruhigen.
Beunruhigend ist eher, dass die das nicht so klar ist. Leider muss man das immer wieder feststellen: Beim Hauskauf wird sich weniger informiert als beim Auto- oder Smartphonekauf.
Geh zur Sicherheit bei der Abnahme mit einem Sachverständigen durch, der hilft dir dann die Mängelliste zu erstellen. Alles, was nicht in Ordnung ist oder nicht so wie vereinbart, muss vom Bauträger behoben werden.
Vorher kannst du zwar nicht eingreifen, aber es ist dann auch nicht dein Problem, wenn z. B. der Technikraum so nicht durchgeht.
Vorher kannst du zwar nicht eingreifen, aber es ist dann auch nicht dein Problem, wenn z. B. der Technikraum so nicht durchgeht.