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ᐅ Mehrpreis aufgrund Fliesengröße?


Erstellt am: 07.07.11 13:45

Marv 12.07.11 13:46
Nur mal so - bei uns ist es ganz genau so.

"Fliesen: Der Fliesenwert beträgt EUR xy inkl. MwSt. Im Bad wird bis 1.60 m hoch gefliest, im Bereich der Dusche... blablubb... Im Erdgeschoss wird in der Küche... zementgraue Fuge..." - nichts mit Größe. Nirgends. Allerdings ist bei uns auch nicht von Mehrkosten für 30 x 60 cm Fliesen die Rede. Gibt auch kaum noch kleinere, speziell für den Bodenbelag.

Kommt also vor. Ob es gut ist, ist eine andere Frage... wir hätten auch viel mehr Details festlegen müssen. hinterher ist man immer schlauer, leider.

Gruß
Marv

Schnulli 20.05.13 21:21
Hallo Bauherr32 und alle anderen User,

ich habe ebenso wie Du das Problem mit den Fliesen.

In meiner Baubeschreibung & im Angebot des Bauträgers sind keine Fliesenformate angegeben!

Nun möchte man von mir auch Mehrkosten für die Verlegung von Sonderformaten (30x60 Wandfliese & 60x60 Bodenfliese).

Die Baubeschreibung & das Angebot sagen (Preise & m² nun von mir verändert) folgendes aus:

- Wandfliesen 40 m²
- Bodenfliesen 20 m²

für Bad und Gäste-WC = € 4000,-

Wie gesagt, Formate wurden nicht beziffert.

Nun ist aber auch auch so, dass ich einen Mehrpreis für die Verlegung bezahlen soll, aber mir die von mir benötigen weniger m² nicht gutgeschrieben werden.

Bsp:

- Wandfliesen 20 m²
- Bodenfliesen 10 m²

Somit müsste mir doch die Differenz von € 2000,- für die Mindermenge auch gutgeschrieben werden.

Dies würde sich auch mehr oder weniger finanziell neutralisieren, sprich die Mehrkosten gegenüber der geringeren Fläche.

Auch dieses wird vom Bauträger nicht gemacht.

Wie gehe ich am besten vor?

In dem Fall hat doch nun wirklich der Bauträger gelitten wegen seiner ungenauen Beschreibung.

Und mal ganz ehrlich, die Formate sind ja heute aktuell und Standard meiner Meinung nach. Zumindest 30x60 Fliesen werden in allen Geschäften als Standardbodenfliese angeboten. Das ist der aktuelle Bautrend bzw. das was auch die Fliesenhersteller primär fertigen und anbieten.

Auch kenne ich nun das Argument, dass die Verlegung aufwendiger ist. Klar, der Fliesenleger kann nichts dafür, aber ich habe meinen Vertrag mit dem Bauträger.

Hat noch jemand Tipps für mich? Oder Bauherr32 wie ist es bei Dir gelaufen?

Viele Grüße und ich freue mich über Antworten,

Schnulli

DIERA 23.06.13 22:49
Bauherr32 schrieb:
........ hauptsächlich wegen der Übergröße der Fliesen (30x60). In der Baubeschreibung sind keine Fliesenmaße festgeschrieben. Kann der BU einen Mehraufwand berechnen?
.....

Hallo Gemeinde

Haben zum Thema auch ne Frage. Wir bauen mit einem Bauträger und haben unter Fliesenarbeiten folgendes stehen:

"Bodenfliesen: ....werden Fliesen der 1.Wahl, inkl. passender Socklleisten verlegt. Der Fliesenpreis beträgt als reiner Materialwert bis 28€/qm, inkl. Sockelleisten, einschl. Mehrwertsteuer. Mehrkosten für Verlegung ab der Größe 33x60 cm."

Der Fliesenleger kommt uns jetzt mit Extra-Kosten für Verschnitt und Mehraufwand für das Verlegen wegen großformatiger Fliesen. Das sehen wir irgendwie nicht ein. Auch wenn sich bei 33x60 wohl ein Tippfehler eingeschlichen hatte. Egal - steht so im Notarvertrag.

Der Bauträger macht jetzt auf blöd und ist der Meinung, dass Verschnitt und Mehrkosten für das Verlegen von uns bezahlt werden müssten.

Was sagt Ihr dazu?

Grüße
DIERA

ypg 23.06.13 23:27
@ Diera,
leider schreibst Du nichts über das Format, welches Ihr verlegt haben wollt...
Das, was im Werkvertrag unterschrieben ist, zählt!

DIERA 23.06.13 23:57
ypg schrieb:
@ Diera,
leider schreibst Du nichts über das Format, welches Ihr verlegt haben wollt...
Das, was im Werkvertrag unterschrieben ist, zählt!

Danke für die schnelle Reaktion. Der haben uns für 30x60 entschieden. Das wurde allerdings nicht vorab unterzeichnet, sondern sollte direkt beim Bemustern erfolgen.

ypg 24.06.13 00:05
DIERA schrieb:


"Bodenfliesen: ....werden Fliesen der 1.Wahl, inkl. passender Socklleisten verlegt. Der Fliesenpreis beträgt als reiner Materialwert bis 28€/qm, inkl. Sockelleisten, einschl. Mehrwertsteuer. Mehrkosten für Verlegung ab der Größe 33x60 cm."

30 x 60 ist kleiner, und Bauleistungsbeschreibung vom Bauträger gilt
Somit sollte sich der Bauträger mit dem Mehrpreis herumschlagen, Ihr habt ja den Vertrag mit dem Bauträger.... so seh ich das als angelesener Laie!

Wir haben nur 30 x 30 in der Bauleistungsbeschreibung drin gehabt, nachgefragt, und zum Glück ist auch 30 x 60 ohne Mehrkosten -> schriftlich fixiert
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