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ᐅ Mehrere beunruhigende Vertragsklauseln


Erstellt am: 10.12.21 23:29

Niedersachsin10.12.21 23:29
Nach langem Lesen habe ich mich nun auch angemeldet und komme gleich mit einer Frage.

Wir bauen ein Haus in Niedersachsen. Unsere Firma hat uns den finalen Vertrag zur Ansicht gegeben und einige Passagen klingen für mich nicht gut.
Auch ist die Kostenaufstellung zu unseren Sonderwünschen noch undurchsichtig aber diese Klauseln machen mir schon eher Gedanken.
Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass unter euch ein Anwalt auf Baurecht ist und mir eine rechtlich wirksame Anwort geben kann. Dass wir den Vertrag ofiziell prüfen lassen, wenn die Klauseln nicht zu unserer Zufriedenheit verhandeln können, ist ja dann unabdingbar. Mich interessiert erstmal einfach eure Meinung. Wie ihr das einschätzt. Sind solche Klauseln in euren Augen bedenklich oder eher Standard?

Eine Klausel ist die folgende.:

Die Bauherren und (Firmenname) könne diesen Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Nach der Kündigung können die Bauherren und (Firmenname) voneinander verlangen, an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes mitzuwirken. Wird die Mitwirkung oder die Teilnahme an einem innerhalb angemessener Frist bestimmten Termin zur Leistungsfeststellung verweigert, trifft die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung die Partei, die sich verweigert hat. Dies gilt nicht, wenn die unterlassene Mitwirkung, bzw. Teilnahme durch einen Umstand unterbleibt, den die betreffenden Partei nicht zu vertreten hat.
Die bis zur Kündigung durch (Firmenname) erbrachten Leistungen haben die Bauherren zu bezahlen.

Nun, es ist unwahrscheinlich, dass wir mitten im Bau den Vertrag kündigen würden. Kommt aber ein lukrativerer Vertrag für die Firma oder gibt es während der Bauphase Unstimmigkeiten (zB wegen Mängeln), könnte sich die Firma ja, berufend auf irgendeinen vorsätzlich wichtigen Grund (ist ja auch nicht im Vertrag definiert) vom Vertrag zurückziehen und wir stünden dann mit einem halbfertigen Haus da. Heutzutage ist es unwahrscheinlich, spontan jemanden zu finden, der dann einfach dein haus zu ähnlichen Konditionen weiterbaut. Halbfertiggebaute Häuser haben schon manchen Bauherren in den Finanziellen Ruin getrieben.
Seht ihr diese Passage auch problematisch?


Weitere Passage:

Bis zur Hausübergabe räumen die Bauherren (Firmenname) ein hausrecht ein.
Das Grundstück gehört uns und wir bauen über eine Baufirma, nicht einem GU. Räume denen gerne uneingeschränkten Zugang ein aber lasse mich ungern ggf von meinem eigenen Haus ausschließen, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen. Wir bezahlen in Bauabschnitten. D.h, die Leistungen werden immer anteilig zum Bauabschnitt bezahlt und die Firma geht also nicht in Vorleistung.

Es gibt noch einige weitere Punkte aber das wird villeicht in eines (und damit auch noch meines ersten) zu lang.

Ich würde mich gerne einfah über eure Meinung freuen und eine Einschätzung, wie ihr vorgehen würdet. Ggf ist das alles ganz normal und vertraglich üblich und rechtens,
ypg11.12.21 01:12
Laienaussage:
Niedersachsin schrieb:

Bis zur Hausübergabe räumen die Bauherren (Firmenname) ein hausrecht ein.
Das Grundstück gehört uns und wir bauen über eine Baufirma, nicht einem GU.
doppelt falsch. Wenn es Euer Grundstück ist, dann seid Ihr die Bauherren und das BU tritt als GU auf.
wahrscheinlich tritt der GU auch mal als BT auf und hat die Verträge nicht umgeswitcht 😉
Niedersachsin schrieb:

Auch ist die Kostenaufstellung zu unseren Sonderwünschen noch undurchsichtig
Kosten sind vorher zu klären und in Vertrag unter Positionen festzuhalten.
Niedersachsin schrieb:

Kommt aber ein lukrativerer Vertrag für die Firma oder gibt es während der Bauphase Unstimmigkeiten (zB wegen Mängeln), könnte sich die Firma ja, berufend auf irgendeinen vorsätzlich wichtigen Grund (ist ja auch nicht im Vertrag definiert) vom Vertrag zurückziehen
Nein. Da wäre kein wichtiger Grund.
Tom197811.12.21 07:53
Niedersachsin schrieb:

Nach langem Lesen habe ich mich nun auch angemeldet und komme gleich mit einer Frage.

Wir bauen ein Haus in Niedersachsen. Unsere Firma hat uns den finalen Vertrag zur Ansicht gegeben und einige Passagen klingen für mich nicht gut.
Auch ist die Kostenaufstellung zu unseren Sonderwünschen noch undurchsichtig aber diese Klauseln machen mir schon eher Gedanken.
Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass unter euch ein Anwalt auf Baurecht ist und mir eine rechtlich wirksame Anwort geben kann. Dass wir den Vertrag ofiziell prüfen lassen, wenn die Klauseln nicht zu unserer Zufriedenheit verhandeln können, ist ja dann unabdingbar. Mich interessiert erstmal einfach eure Meinung. Wie ihr das einschätzt. Sind solche Klauseln in euren Augen bedenklich oder eher Standard?

Eine Klausel ist die folgende.:

Die Bauherren und (Firmenname) könne diesen Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Nach der Kündigung können die Bauherren und (Firmenname) voneinander verlangen, an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes mitzuwirken. Wird die Mitwirkung oder die Teilnahme an einem innerhalb angemessener Frist bestimmten Termin zur Leistungsfeststellung verweigert, trifft die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung die Partei, die sich verweigert hat. Dies gilt nicht, wenn die unterlassene Mitwirkung, bzw. Teilnahme durch einen Umstand unterbleibt, den die betreffenden Partei nicht zu vertreten hat.
Die bis zur Kündigung durch (Firmenname) erbrachten Leistungen haben die Bauherren zu bezahlen.

Nun, es ist unwahrscheinlich, dass wir mitten im Bau den Vertrag kündigen würden. Kommt aber ein lukrativerer Vertrag für die Firma oder gibt es während der Bauphase Unstimmigkeiten (zB wegen Mängeln), könnte sich die Firma ja, berufend auf irgendeinen vorsätzlich wichtigen Grund (ist ja auch nicht im Vertrag definiert) vom Vertrag zurückziehen und wir stünden dann mit einem halbfertigen Haus da. Heutzutage ist es unwahrscheinlich, spontan jemanden zu finden, der dann einfach dein haus zu ähnlichen Konditionen weiterbaut. Halbfertiggebaute Häuser haben schon manchen Bauherren in den Finanziellen Ruin getrieben.
Seht ihr diese Passage auch problematisch?


Weitere Passage:

Bis zur Hausübergabe räumen die Bauherren (Firmenname) ein hausrecht ein.
Das Grundstück gehört uns und wir bauen über eine Baufirma, nicht einem GU. Räume denen gerne uneingeschränkten Zugang ein aber lasse mich ungern ggf von meinem eigenen Haus ausschließen, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen. Wir bezahlen in Bauabschnitten. D.h, die Leistungen werden immer anteilig zum Bauabschnitt bezahlt und die Firma geht also nicht in Vorleistung.

Es gibt noch einige weitere Punkte aber das wird villeicht in eines (und damit auch noch meines ersten) zu lang.

Ich würde mich gerne einfah über eure Meinung freuen und eine Einschätzung, wie ihr vorgehen würdet. Ggf ist das alles ganz normal und vertraglich üblich und rechtens,

Erstens. Externen Baubegleiter einstellen, falls ihr nicht vom Fach seid. Die gängigen Vereine wie Bauherren-Schutzbund oder Bauherrenhilfe prüfen ebenfalls die Verträge und da könnt ihr die Fachfragen stellen.

Zweitens. Ihr müsst immer die Möglichkeit haben aufs Grundstück drauf zu kommen. Auch der Baubegleiter. Uns übergibt der GU je ein Schlüssel (für uns und den Baubegleiter). Wie sonst soll man Fehler herausfinden. Ausserdem hätte ich das Gefühl das der GU etwas verstecken/verdecken will.
Jann St11.12.21 09:56
Hi,

zum Thema 1

"§ 648a
Kündigung aus wichtigem Grund

(1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann."

zum Thema 2

Hausrecht nicht an den GU übertreten. Das kann bei Ortsterminen mit Sachverständigen und Betreuern zu Problemen führen. Ich habe das von einem bekannten Sachverständigen in Bezug auf einen GU im Kreis Hannover bereits gehört (Du heißt ja Niedersächsin, vielleicht geht es ja um die Region hier).

Thema 3
Wie bereits im Vorfeld beschrieben sollten alle Wüsche die ihr jetzt schon habt, klar definiert sein und mit Kosten bewertet, sodass ein Bauvertrag mit einer Endsumme zu Stande kommt, die alles beinhaltet was ihr jetzt haben möchtet.

Dinge die im Nachgang von euch noch geändert werden können natürlich jetzt nicht betrachtet werden.
Mahri2311.12.21 10:52
Also wir hatten das "Hausrecht" auch abtreten dürfen. War am Anfang auch nicht einfach. Wir konnten also nur rein,wenn ein Handwerker vor Ort war und die Tür offen stand. War aber kein allzu großes Problem,da ich eh jeden Tag immer mal kurz auf der Baustelle war.
So konnten auftretene Probleme gleich direkt mit den Fachhandwerkern besprochen werden. Zusätzlich bekam der BL noch eine Mail mit der entsprechenden Info.
Damit wollte sich die Baufirma absichern,dass nicht jemand ausser der Reihe was im Haus ändert oder eventuell entwendet.
11ant11.12.21 11:46
Niedersachsin schrieb:

Es gibt noch einige weitere Punkte
Na dann her damit, hier werden auch lange Beiträge gelesen.
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