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ᐅ Mehrere beunruhigende Vertragsklauseln


Erstellt am: 10.12.21 23:29

11ant24.12.21 19:41
Niedersachsin schrieb:

Mein Gegenargument, dass wir den Vorvertrag für ein Haus mit Festpreis unterschrieben haben und dass diese Verzögerung alleinig auf Seite seiner Firma zurückzuführen seien, die ja die Termine so auseinandergezogen hat, hat er nicht wirklich angenommen. [...] In dem Vorvertrag gibt es auch keine Klausel, die besagt, dass der Preis auf eine bestimmte Zeit begrenzt ist.
Mich irritiert sehr, daß Du wiederholt von einem "Vorvertrag" sprichst (in dem Preise und Bindefristen noch garnichts zu suchen haben), andererseits aber von zahlreichen Details der Konzeption und Bemusterung. Ein Vorvertrag vereinbart noch nicht mehr, als daß man sich einen Vertrag miteinander zu schließen verpflichtet. Er kann wohl auch auflösende Bedingungen enthalten, z.B. "ergibt ein Bodengutachten ein Fels- oder Sumpfgrundstück, wird vom Bauprojekt zurückgetreten", aber Details wie Treppen oder Schlösser gehören da noch gar nicht hin. Und Preise und deren Gültigkeit gehören ebenfalls erst in den eigentlichen Vertrag, von dem der Vorvertrag primär festlegt, daß es zu einem solchen überhaupt kommen soll. Ein Vorvertrag könnte konzeptionell etwa so aussehen:
1. die Parteien "Bauherren" und "Baufirma" verpflichten sich, miteinander das Projekt "Bau des Einfamlienhauses Mustermann ca. XYZ Quadratmeter Wohnfläche nach dem Standard Effizenzhaus 55" anzugehen.
2. die Partei "Bauherren" erteilt der Partei "Baufirma" den Auftrag, den Vertragsgegenstand zu planen und ein Baugrundgutachten einzuholen. Die Umsetzung dieser beiden Aufträge wird unverzüglich begonnen.
3. ergibt das Baugrundgutachten eine voraussichtlich unkomplizierte Gründung des Bauwerkes, so schließen die Parteien umgehend einen Bauvertrag,

andernfalls wird das Projekt als beendet erklärt und die Partei "Bauherren" vergütet der Partei "Baufirma" die Gutachteneinholung und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Planungsleistungen.
Vor Punkt 3 kommt es nach meinem Verständnis des sachgerechten praktischen Ablaufes zu keinen Vereinbarungen über Leistungen und Preise der Details aus dem Bauvertrag. Wie kann hier also über Treppen und Schlösser schon - auch noch mit fixierten Preisen ! - gesprochen worden sein, wenn es andererseits nur ein "Vorvertrag" sein soll ?
Tom197824.12.21 20:30
11ant schrieb:

Mich irritiert sehr, daß Du wiederholt von einem "Vorvertrag" sprichst (in dem Preise und Bindefristen noch garnichts zu suchen haben), andererseits aber von zahlreichen Details der Konzeption und Bemusterung. Ein Vorvertrag vereinbart noch nicht mehr, als daß man sich einen Vertrag miteinander zu schließen verpflichtet. Er kann wohl auch auflösende Bedingungen enthalten, z.B. "ergibt ein Bodengutachten ein Fels- oder Sumpfgrundstück, wird vom Bauprojekt zurückgetreten", aber Details wie Treppen oder Schlösser gehören da noch gar nicht hin. Und Preise und deren Gültigkeit gehören ebenfalls erst in den eigentlichen Vertrag, von dem der Vorvertrag primär festlegt, daß es zu einem solchen überhaupt kommen soll. Ein Vorvertrag könnte konzeptionell etwa so aussehen:
1. die Parteien "Bauherren" und "Baufirma" verpflichten sich, miteinander das Projekt "Bau des Einfamlienhauses Mustermann ca. XYZ Quadratmeter Wohnfläche nach dem Standard Effizenzhaus 55" anzugehen.
2. die Partei "Bauherren" erteilt der Partei "Baufirma" den Auftrag, den Vertragsgegenstand zu planen und ein Baugrundgutachten einzuholen. Die Umsetzung dieser beiden Aufträge wird unverzüglich begonnen.
3. ergibt das Baugrundgutachten eine voraussichtlich unkomplizierte Gründung des Bauwerkes, so schließen die Parteien umgehend einen Bauvertrag,

andernfalls wird das Projekt als beendet erklärt und die Partei "Bauherren" vergütet der Partei "Baufirma" die Gutachteneinholung und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Planungsleistungen.
Vor Punkt 3 kommt es nach meinem Verständnis des sachgerechten praktischen Ablaufes zu keinen Vereinbarungen über Leistungen und Preise der Details aus dem Bauvertrag. Wie kann hier also über Treppen und Schlösser schon - auch noch mit fixierten Preisen ! - gesprochen worden sein, wenn es andererseits nur ein "Vorvertrag" sein soll ?

Problem könnte sein, ob so ein Vorvertrag von der kfw als lediglich "Planungsvertrag" gesehen wird oder als ein Vertrag nach dem der Antrag auf Förderung nicht mehr möglich ist?
Niedersachsin17.02.22 14:19
Hallo Tom, das habe ich gar nicht bedacht. Allerdings machen die das wohl immer so. Wir sind noch immer am diskutieren und aushandeln. Mittlerweile fast 7 Monate nach Vertragsunterschrift und noch nicht einmal ein Bauantrag ist eingereicht worden. Der Baurechtanwalt beim Verbraucherschutz hat uns abgeraten, den Vertrag wie er ist zu unterschreiben. Es müssen wesentliche Änderungen vorgenommen werden.
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