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ᐅ Mehrere beunruhigende Vertragsklauseln


Erstellt am: 10.12.21 23:29

hampshire11.12.21 12:07
Niedersachsin schrieb:

Die Bauherren und (Firmenname) könne diesen Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ist unproblematisch wie bereits von anderen geschrieben.
Niedersachsin schrieb:

oder gibt es während der Bauphase Unstimmigkeiten (zB wegen Mängeln), könnte sich die Firma ja, berufend auf irgendeinen vorsätzlich wichtigen Grund (ist ja auch nicht im Vertrag definiert) vom Vertrag zurückziehen und wir stünden dann mit einem halbfertigen Haus da.
Wie schon geschrieben: Das ist kein wichtiger Grund. "Wichtiger Grund" ist nicht willkürlich, sondern ein juristischer Begriff.
Niedersachsin schrieb:

Bis zur Hausübergabe räumen die Bauherren (Firmenname) ein hausrecht ein.
Mache ein gemeinsames Hausrecht daraus. Die Baufirma braucht Handlungsfreiheit, Du und ggfs. Deiin Sachverständiger ebenfalls.
Nida35a11.12.21 13:28
wir haben den Vertragsentwurf vor Unterschrift vom Fachanwalt prüfen lassen.
Es wurden mindestens 20 Punkte korrigiert und ergänzt und anschließend vom GU auch so akzeptiert.
Wenn ihr nicht vom Fach seid (wir auch nicht), nehmt Beratung.
Gänzlich fehlende Punkte zu eurem Vorteil seht ihr nicht und der GU muss sie nicht im Vertragsentwurf haben
ypg11.12.21 13:40
hampshire schrieb:

Wie schon geschrieben: Das ist kein wichtiger Grund. "Wichtiger Grund" ist nicht willkürlich, sondern ein juristischer Begriff.
So ist es.
Und irgendwo wird auch im Vertrag stehen, dass der AN dem AG ein Haus schuldet…
hampshire11.12.21 14:14
Nida35a schrieb:

Wenn ihr nicht vom Fach seid (wir auch nicht), nehmt Beratung.
Sehr guter Rat.

Wir haben das nicht gemacht, Übersehenes hätte ich im Zweifel auf meine Kappe nehmen müssen. Vieles ging mit den Handwerkern per Handschlag oder auf Zuruf - was nicht allgemein zu empfehlen ist aber echt toll wenn es klappt.
11ant11.12.21 15:08
Nida35a schrieb:

Es wurden mindestens 20 Punkte korrigiert und ergänzt und anschließend vom GU auch so akzeptiert.
Da ich Dich nicht als extra ängstlich oder sonstwie schwierigen Kunden einschätze, scheint mir diese Zahl zu hoch zu sein und den Verdacht nahezulegen, der GU habe seinen Standardvertrag ebenso schon vor vielen Jahren vom Nachbarsjungen machen lassen wie die Website. Ein regelmäßig überholter Standardvertrag sollte eigentlich auch ohne Änderungen grundsätzlich passen und dann mit nur einer Handvoll Änderungen schon ausreichend individuell veredelt sein.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
TmMike_211.12.21 21:30
hampshire schrieb:

Sehr guter Rat.

Wir haben das nicht gemacht, Übersehenes hätte ich im Zweifel auf meine Kappe nehmen müssen. Vieles ging mit den Handwerkern per Handschlag oder auf Zuruf - was nicht allgemein zu empfehlen ist aber echt toll wenn es klappt.
ich liebe Handschlageinigungen. Für mich nsch wie vor der beliebteste Vertragsabschluss.
Aber nur noch Leute die ich kenne oder mir empfohlen werden.
Seit einigen Jahren hat dieser ungesprochene Vertrag leider an Würde verloren...

Trotzdem zählt für mich der klassische Handschlag nach wie vor für Respekt.
vertragsentwurfstandardvertrag