
Papierturm
Das Problem heißt "Verantwortungsdiffusion".Danke, @Papierturmja, die von dir angesprochenen Punkte haben wir uns auch schon überlegt. Aber kann man da nicht mit Rohbau-Firma und Fensterbauer vorher vertragliche Absprachen treffen, dass nachgebessert wird, wenn zB Probleme beim Blower-Door-Test auftreten? Die Generalunternehmer werden sich da ja auch irgendwie bei den Firmen absichern.
Bei einem GU liegt die Verantwortung beim GU, und egal, was und wo schief gelaufen ist, der GU muss es gerade rücken. Und wenn dann zum Beispiel vertraglich vereinbart ist, dass das Haus in KFW40 gebaut wird, dann ist das Werk ("Werkvertrag") so lange mangelhaft, bis dies erreicht wird.
Wenn Gewerke jeweils mit eigener Verantwortung irgendwo dran herumwerkeln, können sie sich die Verantwortung gegenseitig zuschießen. Das ist meist nicht ganz so bedeutsam, weil die Gewerke teils unabhängig voneinander sind (als Beispiel, wenn die Treppe nicht passt, hat damit der Elektriker nichts zu tun). Genau bei KFW40 gilt dies nicht: Wird das Ziel nur knapp unterschritten, kann es passieren, dass die Gewerke sich die Verantwortung gegenseitig zuschustern.
Wird zum Beispiel das Ziel knapp nicht erreicht, liegt es dann an der Fassade? An der Luftdichtigkeit? An der angebrachten Dämmung? An den Fenstern? An der Planung (Fensterflächen spielen auch mit herein)? An Grundsatzentscheidungen (z.B. ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung bauen => deutlich schwieriger KFW 40 zu erreichen)?
Wenn es da Probleme gibt, die sich nicht klar zuordnen lassen, ist diese Verantwortungsdiffusion gefährlich.
Gerade bei dem KFW300 geht es durch den Zinsvorteil ja auch um viel Geld.
Möglich ist es, aber die Absicherung ist hier durch die Verantwortungsdiffusion geringer.