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ᐅ Mangel oder kein Mangel


Erstellt am: 26.11.14 22:00

Y
ypg
27.11.14 12:20
toxicmolotow schrieb:


Und warum sollte nicht genau dort anderer Boden sein als nebenan?

.

Ich schließe mich meinen Vorrednern an.

Dennoch ist doch der beschriebene Boden noch nicht untersucht, es handelt sich zur Zeit um Hörensagen, was nicht bewiesen ist.
Wenn es so ist: positiv sehen, Event. Spart man sich den Untergrund für Baustrasse und Vorhof;)
V
Voki1
27.11.14 13:16
Ganz so simpel kann und darf man das nicht bewerten. Auch bei Grundstückskäufen "wie besehen" gibt es die Verpflichtung, dass der Verkäufer auf ihm bekannte Mängel oder wertbeeinflussende Faktoren auch von sich aus hinzuweisen hat. Hier wäre der Umstand zu beurteilen, ob der Verkäufer von dieser Schutteinlagerung wusste, diese ggf. sogar vorsätzlich verschwiegen hat, damit der erwartete Kaufvertrag zum erhofften Preis erzielt werden kann. Ist dem so, so wäre der Vertrag ggf. wegen arglistiger Täuschung anfechtbar.

Wie immer ist hier aber der "doppelte Vorsatz" nachzuweisen. Also die Kenntnis des Verkäufers von der besonderen Beschaffenheit und das Verschweigen selbiger mit dem Ziel des Kaufvertragsabschlusses, welcher bei einer Erwähnung nicht oder nicht mit dem erhofften Kaufpreis zustande gekommen wäre.

Der Verweis auf ein Bodengutachten ist immer hilfreich (ohne würde ich nie bauen), aber eben nicht der alleine Weg, wie mit solchen Sachverhalten umgegangen werden kann.
B
Bauexperte
27.11.14 14:34
Hallo,,
Voki1 schrieb:

Wie immer ist hier aber der "doppelte Vorsatz" nachzuweisen. Also die Kenntnis des Verkäufers von der besonderen Beschaffenheit und das Verschweigen selbiger mit dem Ziel des Kaufvertragsabschlusses, welcher bei einer Erwähnung nicht oder nicht mit dem erhofften Kaufpreis zustande gekommen wäre.
Gut formuliert; versuche es mal in der Praxis nachzuweisen ... wenn bspw. der Verkäufer für eine Kommune arbeitet und etliche Kilometer zwischen - ausschließlich am schreibtisch sitzendem - Sachbearbeiter und Neubaugebiet liegen; die Vorbereitung des vornotarlichen Schriftverkehrs via e-Mail gehändelt wird.

Grüße, Bauexperte
C
Cascada
27.11.14 14:49
Bei einem Grundstückskauf direkt von der Gemeinde, und wenn es in der Nachbarschaft keine Probleme gab, hätte ich wahrscheinlich auch kein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Und wenn nachgewiesen werden kann, dass der Bauunternehmer dort Bauschutt abgeladen hat (mit oder ohne Wissen der Gemeinde), dann könnte dieser u. U. (von der Gemeinde?) belangt werden? Egal - Verkäufer ist die Gemeinde - und hier gehts auch um Politik, weil ein kommunaler Wahlbeamter und ein Gremium "regiert". Hier kommt es sicherlich zu einer Einigung. Gekauft wie gesehen heißt ja nur, dass es keine offensichtlichen Mängel gibt - auch wenn inzwischen quasi Gras über die Sache gewachsen ist. Bei uns hat die Gemeinde beispielsweise sogar das Grundstück kurz vor Baubeginn noch gemäht 🙂 Und durch die bereits länger erfolgte Erschließung war auch bekannt, dass der Boden i.O. ist.
mängelbodengutachten