Hallo,
wir hatten neulich einen Übergabeversuch unserer gekauften Immobilie (Neubau). Nun sind dort unter anderem Mängel aufgefallen bei denen ich nicht genau weiß, ob sich diese
a) rechtlich erstreiten lassen (weil der Verkäufer so lapidar sagte, dass die Gerichte heute solche Sachen nicht mehr bewerten)
b) Auswirkungen auf die Bezugsfertigkeit haben.
Die Mängel die mir hierbei besonders aufgefallen sind waren:
1. Der Sturz der Rundbogenfenster. Dieser ist so knapp bemessen, dass sich die Fenster zwar genau 90° öffnen lassen, aber in den oberen Ecken in der Kante vom Fenstersturz anschlagen. Dort ist stellenweise Mauerwerk ausgeschlagen oder umgekehrt eine kleine Delle im Fensterrahmen. Habe auch mal ein Bild von der Kante im Mauerwerk zugefügt.
2. Die Terrasse (Holzplanken) ist abschüssig! Ich kenne das so, dass zwar die Bodenkonstruktion abschüssig ist, damit das Regenwasser abläuft, aber die Holzplankenkonstruktion nivelliert wird. (sieht man leider auf den bildern nicht, deswegen hier kein Foto)
3. Die Terrassentür lässt sich nicht 90° öffnen. Bzw. nur mit Gewalt. Das liegt daran, dass die Tür mit der Scharnierseite direkt an einer Wand sitzt und für das obere Scharnier sogar eine Aussparung in die Wand gefräst wurde, damit es Platz hat - also ich weiß nicht was jetzt schief eingebaut wurde, die Tür oder die Wand. Hier habe ich den Bereich im Bild mal markiert - man sieht deutlich, dass am Scharnier unten ein größerer Abstand zur Wand ist, als am Scharnier oben - und das obere verursacht auch, dass man die Tür nicht 90° aufbekommt.
Wie gesagt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen diese Mängel überhaupt auf eine Bezugsfertigkeit haben und ob solche Mängel überhaupt behoben werden müssen oder rechtlich zumutbar sind für mich als Käufer.
Danke und viele Grüße,
B
wir hatten neulich einen Übergabeversuch unserer gekauften Immobilie (Neubau). Nun sind dort unter anderem Mängel aufgefallen bei denen ich nicht genau weiß, ob sich diese
a) rechtlich erstreiten lassen (weil der Verkäufer so lapidar sagte, dass die Gerichte heute solche Sachen nicht mehr bewerten)
b) Auswirkungen auf die Bezugsfertigkeit haben.
Die Mängel die mir hierbei besonders aufgefallen sind waren:
1. Der Sturz der Rundbogenfenster. Dieser ist so knapp bemessen, dass sich die Fenster zwar genau 90° öffnen lassen, aber in den oberen Ecken in der Kante vom Fenstersturz anschlagen. Dort ist stellenweise Mauerwerk ausgeschlagen oder umgekehrt eine kleine Delle im Fensterrahmen. Habe auch mal ein Bild von der Kante im Mauerwerk zugefügt.
2. Die Terrasse (Holzplanken) ist abschüssig! Ich kenne das so, dass zwar die Bodenkonstruktion abschüssig ist, damit das Regenwasser abläuft, aber die Holzplankenkonstruktion nivelliert wird. (sieht man leider auf den bildern nicht, deswegen hier kein Foto)
3. Die Terrassentür lässt sich nicht 90° öffnen. Bzw. nur mit Gewalt. Das liegt daran, dass die Tür mit der Scharnierseite direkt an einer Wand sitzt und für das obere Scharnier sogar eine Aussparung in die Wand gefräst wurde, damit es Platz hat - also ich weiß nicht was jetzt schief eingebaut wurde, die Tür oder die Wand. Hier habe ich den Bereich im Bild mal markiert - man sieht deutlich, dass am Scharnier unten ein größerer Abstand zur Wand ist, als am Scharnier oben - und das obere verursacht auch, dass man die Tür nicht 90° aufbekommt.
Wie gesagt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen diese Mängel überhaupt auf eine Bezugsfertigkeit haben und ob solche Mängel überhaupt behoben werden müssen oder rechtlich zumutbar sind für mich als Käufer.
Danke und viele Grüße,
B
M
Mottenhausen18.10.18 11:17Sturz abschrägen ist eine gute Idee und kann man praktisch sicher auch so machen. Das Unternehmen wird das nicht tun, da der Statiker die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, wenn an einem Sturz hinterher rumgesägt werden soll.
Ich sehe die Mängel eigentlich so: einen angemessenen Preisnachlass raushandeln wird im Interesse aller das Beste sein. Dann selber an den Schleifstellen Luft machen, Anschläge setzten und damit leben. (oder einen Bekannten holen, der hilft, wenn man selbst kein großes Interesse an handwerklichen Dingen hat.
Ich sehe die Mängel eigentlich so: einen angemessenen Preisnachlass raushandeln wird im Interesse aller das Beste sein. Dann selber an den Schleifstellen Luft machen, Anschläge setzten und damit leben. (oder einen Bekannten holen, der hilft, wenn man selbst kein großes Interesse an handwerklichen Dingen hat.
B
Bieber081518.10.18 22:25Standard-Rat: 300 bis 500 Euro investieren und sich beim Fachanwalt für Baurecht aufklären lassen, was man unterschrieben hat (Spezial-Tipp für Mitleser: Das ist noch besser vor der Unterschrift, aber auch hinterher IMHO sehr gut investiertes Geld, man wird schlauer dabei).
Dann habt ihr die vertragliche Seite mal klar verstanden.
Man sollte davon ausgehen, dass der Bauträger in jedem Fall fachanwaltlich beraten ist. IMHO spart man Zeit und Nerven, wenn man sich gleich auf Augenhöhe bringt. Ob man dann mit oder ohne anwaltlichen Briefkopf antwortet, kann man immer noch sehen.
Dann habt ihr die vertragliche Seite mal klar verstanden.
bene1981 schrieb:Das ist erstmal gut! Der Anwalt wird raten, was ihr mit der Mängelliste anfangen könnte. Dann seht ihr weiter.
Wir hatten einen Sachverständigen dabei, der vor Ort eine Mängelliste angefertigt hat [...] Wir haben die Übernahme jedenfalls abgelehnt.
Man sollte davon ausgehen, dass der Bauträger in jedem Fall fachanwaltlich beraten ist. IMHO spart man Zeit und Nerven, wenn man sich gleich auf Augenhöhe bringt. Ob man dann mit oder ohne anwaltlichen Briefkopf antwortet, kann man immer noch sehen.