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ᐅ Luftansaugung in Lichtschacht?


Erstellt am: 07.08.16 12:52

Sebastian7908.08.16 14:29
Radon ist da noch ein Stichwort, was zu Berücksichtigen wäre. Ebenso Überflutungen, die schnell mal dort eindringen können.

Wir haben nur für den Kamin die Zuluft (plus Abluft Zentralstaubsauger) in so einem Lüftungsschacht - der derzeit immer gerne bei Regen vollläuft, weil da noch kein Kiesbeet drunter ist. Das ist kein echtes Problem, aber muss auch geschaut werden, wie die Situation am Grundstück ist.
Bieber081508.08.16 22:19
daniels87 schrieb:
Gibt es da Richtlinien, an die sich das Bauunternehmen halten muss?
Die Zuluftöffnung soll eigentlich 1 bis 1,5 m über Erdgleiche sein. Ich weiß aber nicht, wo das reglementiert ist.
daniels8709.08.16 13:32
Sebastian79 schrieb:
Radon ist da noch ein Stichwort, was zu Berücksichtigen wäre. Ebenso Überflutungen, die schnell mal dort eindringen können.

Wir haben nur für den Kamin die Zuluft (plus Abluft Zentralstaubsauger) in so einem Lüftungsschacht - der derzeit immer gerne bei Regen vollläuft, weil da noch kein Kiesbeet drunter ist. Das ist kein echtes Problem, aber muss auch geschaut werden, wie die Situation am Grundstück ist.

An Witterung Dachte ich auch. Wie ist es im Winter bei Schneefall?

Radongebiet sind wir eigentlich nicht, aber vorsichtshalber frage ich noch mal nach.



Das mit den 1 - 1,5 Meter glaube ich auch mal gehört zu haben, habe aber nichts dazu gefunden.
Bieber081509.08.16 21:09
In DIN 1946-6:2009-05 heißt es unter Abschnitt "9.2.6 Erhöhte Anforderungen Raumluftqualität (Hygiene)"
9.2.6.2 Außenluftansaugung
Die Ausführung und Lage der Außenluftansaugung bzw. ihre Mindesthöhe über Grund bzw. über Dach muss sicherstellen, dass die im Bereich des Gebäudes am wenigstens belastete Außenluft angesaugt wird. Kurzschlüsse mit der Fortluft und anderen Abluftsystemen (Schornsteinen usw.) müssen vermieden werden. Eine Ansaugung direkt über Erdgleiche (Keime, Staubbelastung, Schnee) sowie in engen Gruben und Schächten ist nicht zulässig.

Wenn ich das bei Dir richtig verstanden habe, soll gegen beide Grundsätze verstoßen werden (Erdgleiche, Kurzschluss). Egal, ob "erhöhte Anforderungen" geschuldet werden, würde ich diese Anordnung der Zuluft nicht akzeptieren.
daniels8710.08.16 07:55
Ok.. Danke. Und diese DIN muss eingehalten werden?

Laut Bauleiter endet die Leistung bei der Wanddurchführung, er könne mir aber so einen Lichtschacht anbieten.

Soll ich die Zuluft 2-3 Meter vom Haus wegführen, und dort einen Turm auf ~1m Höhe machen?

Wie ist dass dann mit dem Kondensat? Ein leichtes Gefälle zum Haus hin, und dort einen Ablauf mit Siphon?
Sebastian7910.08.16 07:59
daniels87 schrieb:
Ok.. Danke. Und diese DIN muss eingehalten werden?

Nur, wenn vereinbart .

Würde es in dem Fall so machen, wie Du es beschrieben hast - auch mit leichtem Gefälle und Siphon. Am besten noch länger legen, dann haste einen leichten Kühl/Wärmeeffekt bei der Ansaugung je nach Jahreszeit.
din 1946zuluftgefällesiphon