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ᐅ Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Gas+Kontrollierte-Wohnraumlüftung im 135qm Einfamilienhaus?


Erstellt am: 18.04.18 19:29

ypg19.04.18 22:28
M4rvin schrieb:
Danke für eure Antworten!

Das Grundstück werden wir bald haben und bauen dann mit einem ortsansässigen Bauträger.

Die Kontrollierte-Wohnraumlüftung wäre mir zu teuer, wenn ich sie zusätzlich zur Luft-Wasser-Wärmepumpe dazu kaufen würde.
Wenn ich mir jetzt aber etwas Geld mit einer Gastherme sparen könnte, wäre Kontrollierte-Wohnraumlüftung ja vielleicht wieder möglich.

Also wir hätten schon gerne eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung, meine Frau hat etwas Probleme mit Pollen...

Nimm sie, und alle sind glücklich über den Komfort. Da gibt es für mich gar nichts zu überlegen, schon allein wegen der Allergie.
ruppsn03.05.18 13:58
Der Preis Deiner Kontrollierte-Wohnraumlüftung deutet zwar bereits daraufhin, aber ich würde Wert auf eine zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung legen. Energiekostenmäßig rechnet sich das Ding natürlich nicht, hatte ja auch schon geschrieben. Hier nur als Ergänzung, nicht, dass aus dem Satz irgendwie der Eindruck entstehen würde, dass die Kontrollierte-Wohnraumlüftungen Stromfresser seien. Rotationswärmetauscher ziehen prinzipbedingt etwas mehr als Plattenwärmetauscher-Systeme, weil sich dort der Rotor zusätzlich zu den Ventilatoren für den Luftvolumenstrom permanent, wenn auch langsam, drehen muss. Bei der meinem Eindruck nach beliebten Zehnder ComfoAir Q350 ist die Leistungsaufnahme bei Stufe 4 (von 8) mit 44W angegeben, was vom Volumenstrom der Normallüftung entsprechen dürfte, vorausgesetzt das Gerät wurde richtig konfektioniert. Der Energieaufwand hält sich also in Grenzen. Das K in Kontrollierte-Wohnraumlüftung steht für mich auch primär für Komfort und dafür lass ich gerne auch im übertragenen Sinn eine schwache Glühbirne den ganzen Tag brennen, denn soviel zieht etwa die Kontrollierte-Wohnraumlüftung vergleichsweise. Dafür, dass ich stets frische, gefilterte Luft (Pollen) habe, für mich ein guter Investment.
D.Gerner17.05.18 13:35
Also ich muss sagen das sich jeder Euro in die Kontrollierte-Wohnraumlüftung sich gelohnt hat.

Vergleich doch bitte mal grob euren Verbrauch (Gas/Strom) bei Check24.
Und rechne mal gegeneinander, ob und wann sich was lohnt.
Unter der Berücksichtigung das auch ein Gasanschluss ins Haus gezogen werden muss.
M4rvin25.05.18 16:33
Heute endlich Bescheid bekommen! Es ist möglich auf Solar zu verzichten und werden also nur Gas + Kontrollierte-Wohnraumlüftung nehmen!
Aliban201425.05.18 19:34
M4rvin schrieb:
Heute endlich Bescheid bekommen! Es ist möglich auf Solar zu verzichten und werden also nur Gas + Kontrollierte-Wohnraumlüftung nehmen!


Da ich mich ebenfalls mit dem Problem schon beschäftigt habe würde mich interessieren was genau und vor allem von wem euch das bestätigt wurde?





Hatte mich etwas mit der Thematik beschäftigt und bin zum Schluss gekommen, dass das wegen dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Verbindung mit der Energieeinsparverordnung 2016 nicht mehr so einfach funktioniert?


Als Ersatzmaßnahme für (z.B.) Nutzung der solarstrahlung zu 15% Anteil am Wärme- und Kälteenergiebedarf würde ja nur z.B. gehen:

1. Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinung der Abluft wobei das mindestens 50% des gesamten (!) Wärmebedarfs des Hauses einsparen/abdecken muss
( § 7 Absatz 1 Nr. 1 a) Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)



2. 15% bessere Dämmung als Energieeinsparverordnung 2016 und 15% geringeren Jahres-Primärenergiebedarf
( § 7 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit
VII Nr. 1 der Anlage zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)



Oder baut Ihr ein KfW55-Haus?


Hat man mit einem KfW55-Haus dann automatisch einen 15% geringeren Jahresprimärenergiebedarf und 15% bessere Dämmung als Energieeinsparverordnung?
Alex8525.05.18 19:46
Aliban2014 schrieb:
Hat man mit einem KfW55-Haus dann automatisch einen 15% geringeren Jahresprimärenergiebedarf und 15% bessere Dämmung als Energieeinsparverordnung?

Qp 55% (Energiebedarf)
H't 70% ("Dämmung")

Berechnet wird dies vom Energieberater, der den Wärmeschutznachweis erstellt bzw. die KFW Nachweise, sofern ein KFW Programm genutzt wird.

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