ᐅ Land erschließen und anschließend bebauen
Erstellt am: 07.01.2018 16:22
PhillipL 18.01.2018 18:41
Habe Ende Januar einen Termin bei der Stadt, danach berichte ich 🙂
Basti2709 19.01.2018 09:23
Ich will das Thema mal aufgreifen und versuchen meine Erfahrungen weiterzugeben. Bei uns in der Stadt gibt es einen Investor der dafür bekannt ist, genau solche Dinge voranzubringen. Er sucht sich "ländliche" Flächen, lässt einen Bebauungsplan erstellen, übernimmt die Erschließung und verkauft anschließend die Grundstücke.
Da wir damals ebenfalls auf Grundstückssuche waren, habe ich das ganze ein wenig genauer beobachtet und es auch von beiden Seiten mitbekommen. Einmal seitens der Stadt und einmal seitens eines potentiellen Kunden.
Der Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplan und zur Aufstellung eines B-Planes ging ca. April 2015 ein. Was hier an Vorarbeit schon geleistet wurde, kann ich nicht sagen. Ende Mai 2015 wurde es in der Stadtverordnetenversammlung besprochen und die Aufstellung/Änderung sollte vorgenommen werden. Im November/Dezember 2015 lag der Plan zur Einsichtnahme im Bauamt vor. Im April 2016 wurde der Entwurf des B-Planes dann beschlossen.
Dazu musste sich der Vorhabenträger verpflichten, ein Artenschutzgutachten des Gebietes, ein Hydrologisches Gutachten sowie eine Bodengrundgutachten zu übernehmen. Zu dem war er mit der Erschließung des Gebietes beauftragt und musste dieses bis zum 31.12.2016 fertigstellen. Die neu entstandene Straße wurde dann unentgeltlich an die Stadt übergeben. Die ca. 20 neu entstandenen Grundstücke konnte er dann selbst vermarkten.
Da wir damals ebenfalls auf Grundstückssuche waren, habe ich das ganze ein wenig genauer beobachtet und es auch von beiden Seiten mitbekommen. Einmal seitens der Stadt und einmal seitens eines potentiellen Kunden.
Der Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplan und zur Aufstellung eines B-Planes ging ca. April 2015 ein. Was hier an Vorarbeit schon geleistet wurde, kann ich nicht sagen. Ende Mai 2015 wurde es in der Stadtverordnetenversammlung besprochen und die Aufstellung/Änderung sollte vorgenommen werden. Im November/Dezember 2015 lag der Plan zur Einsichtnahme im Bauamt vor. Im April 2016 wurde der Entwurf des B-Planes dann beschlossen.
Dazu musste sich der Vorhabenträger verpflichten, ein Artenschutzgutachten des Gebietes, ein Hydrologisches Gutachten sowie eine Bodengrundgutachten zu übernehmen. Zu dem war er mit der Erschließung des Gebietes beauftragt und musste dieses bis zum 31.12.2016 fertigstellen. Die neu entstandene Straße wurde dann unentgeltlich an die Stadt übergeben. Die ca. 20 neu entstandenen Grundstücke konnte er dann selbst vermarkten.
Nordlys 19.01.2018 11:08
So in etwa läuft das überall. Vielleicht nicht immer mit Artenschutzgutachten. Manchmal weigert sich die Kommune auch, die Strasse zu nehmen. wird dann private Strasse der Anlieger. Nicht gut.
Alex85 19.01.2018 12:21
Ein Stich ist schon ok. Andere können eh nicht privat werden. Würd aber bevorzugen, wenn die darin liegenden Versorgungen nicht privat werden. Dann brauchts zwar Dienstbarkeiten aber wenn der Kanal mal kaputt ist, hat man mit den Kosten nix am Hut.
11ant 19.01.2018 22:23
Alex85 schrieb:
Ein Stich ist schon ok. Andere können eh nicht privat werden.Möglich ist das bei allen Anliegerstraßen, auch wenn sie durch das ganze Baugebiet rund laufen. Eine Materie, die hanebüchenste Blüten treiben kann.Ähnliche Themen