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ᐅ Land erschließen und anschließend bebauen


Erstellt am: 07.01.2018 16:22

PhillipL 07.01.2018 16:22
Hallo zusammen,

erstmal möchte ich mich vorstellen, da ich ganz neu hier bin. Ich bin Phillip, gerade 27 geworden und komme aus der Region Hannover.

Ich habe das Glück, dass meine Familie im Besitz von Land ist, welches im Flächennutzungsplan wahrscheinlich als Wohngebiet deklariert ist. Dieses Land möchte ich gerne erschließen bzw. erschließen lassen und auf einige der Grundstücke Mehrfamilienhäuser bauen. Der Rest soll an Familien für Einfamilienhäuser verkauft werden. Zurzeit wird die Fläche noch als Ackerland genutzt.

Da ich noch komplett neu in dieser Materie bin hoffe ich, dass Ihr mir einige Fragen beantworten könnt. Ich habe mich schon durch einige Foren gelesen und mir anhand dessen meine ersten Schritte abgeleitet. Diese sehen wie folgt aus:

1. Bei der Stadt eine Einsicht des Flächennutzungsplans beantragen, damit sichergestellt ist, dass das Land wirklich als potentielles Wohngebiet deklariert ist.

2. Einen Antrag auf Baugenehmigung bei der Stadt stellen.

Sind dies wirklich die ersten Schritte oder muss noch etwas weiteres unternommen werden? Muss vor dem Antrag auf Baugenehmigung ein Bodengutachten erstellt werden? Sollte die Fläche als potentielles Wohngebiet im Flächennutzungsplan stehen, wie schnell ist mit einer Baugenehmigung zu rechnen (Zurzeit herrscht ein Engpass an Baugebieten bei uns in der Stadt)?
Ich habe gelesen, dass die Stadt immer ein Vorkaufsrecht hat. Stimmt dies? Wenn ja, wie würde der Verkauf und die Erschließung der Grundstücke ablaufen? Ist bei einem solchen Vorhaben eine private Erschließung üblich oder ist dies i. d. R. Aufgabe der Stadt? Wer erstellt eigentlich einen Bebauungsplan? Ist dies immer Aufgabe der Stadt?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber zu diesem Thema habe ich bisher kaum etwas finden können.

Ich bedanke mich schonmal für alle Antworten und hoffe ich habe im richtigen Bereich gepostet.

Allen einen schönen Restsonntag.

Liebe Grüße,
Phillip

Escroda 07.01.2018 19:32
PhillipL schrieb:
Ich habe mich schon durch einige Foren gelesen
Na ja, nach deinen Fragen zu urteilen hatten entweder diese Foren wenig mit Bauen zu tun oder "gelesen" muss durch "überflogen" ersetzt werden.
PhillipL schrieb:
1. Bei der Stadt eine Einsicht des Flächennutzungsplans beantragen
Der Flächennutzungsplan ist ein öffentliches Dokument. Dieser ist ohne Antrag zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung kostenlos einsehbar. Du kannst auch schriftlich die Zusendung einer Kopie beantragen, was aber teuer und IMHO unnötig ist.
PhillipL schrieb:
welches im Flächennutzungsplan wahrscheinlich als Wohngebiet deklariert ist
Selbst wenn es sich um Wohnbauflächen handelt, ist der Weg zum Bauland noch weit und für einen, der "noch komplett neu in dieser Materie" ist, im Rahmen eines Forums-Threads nicht beschreibbar.
PhillipL schrieb:
wie schnell ist mit einer Baugenehmigung zu rechnen
Ein Vollprofi mit besten Kontakten zur örtlichen Politik könnte es vielleicht in zwei Jahren schaffen. Es soll Gemeinden geben, die das in 20 Jahren nicht geschafft haben.
PhillipL schrieb:
Ich habe gelesen, dass die Stadt immer ein Vorkaufsrecht hat. Stimmt dies?
In deinem Fall ja (s. §24 Baugesetzbuch).
PhillipL schrieb:
Wenn ja, wie würde der Verkauf und die Erschließung der Grundstücke ablaufen?
§12 Baugesetzbuch. Du erstellst den Bebauungsplan, erschließt und verkaufst. Wenn die Gemeinde ein Grundstück haben will, steigt sie in den Kaufvertrag ein.
PhillipL schrieb:
Ist bei einem solchen Vorhaben eine private Erschließung üblich
Nein, aber möglich (§12 Baugesetzbuch)
PhillipL schrieb:
ist dies i. d. R. Aufgabe der Stadt?
Ja, §123 Baugesetzbuch.
PhillipL schrieb:
Wer erstellt eigentlich einen Bebauungsplan?
Technisch oder rechtlich?
PhillipL schrieb:
Ist dies immer Aufgabe der Stadt?
Nein.
PhillipL schrieb:
aber zu diesem Thema habe ich bisher kaum etwas finden können
Kaum zu glauben. Ich empfehle die Lektüre des Baugesetzbuch, in dem die Möglichkeiten und Verfahren beschrieben sind.

11ant 07.01.2018 19:59
PhillipL schrieb:
dass meine Familie im Besitz von Land ist, welches im Flächennutzungsplan wahrscheinlich als Wohngebiet deklariert ist. [...] Zurzeit wird die Fläche noch als Ackerland genutzt.
Mit dem "wahrscheinlichen Wohngebiet" meinst Du wohl "Bauerwartungsland". Die weiteren Evolutionsstufen sind "Bauland" (nach Erstellung eines Bebauungsplanes) und "Baugrundstück" (nach Erschließung).
PhillipL schrieb:
2. Einen Antrag auf Baugenehmigung bei der Stadt stellen.
Das wäre weit verfrüht, wenn es erst den Flächennutzungsplan gibt. Was Du machen kannst, ist: einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" mit der Stadt besprechen. Das heißt: Du läßt selber einen Bebauungsplanentwurf erstellen, den Dein Planer tunlichst im Vorfeld mit der Gemeinde ausschnapselt. Wenn die Gemeinde hohen Druck wg. Bevölkerungswachstum hat, schaffst Du das vielleicht bis zu Deinem Dreißigsten - unter Idealbedingungen (Wohngebiet nebenan, ein toter Straßenarm endet vor Deinem Land). Andersherum, d.h. nächstgelegen wäre keine Ortsstraße, sondern z.B. eine Kreis- oder gar Landstraße, und die Gemeinde hat keinen Druck, neue Baugebiete auszuweisen, dann wirst Du auch Fünfzig darüber.

Mit den Paragraphenfundstellen hat Dich Escroda ja schon wie gewohnt bestens versorgt.

Tritt´ in die Partei des Baudezernenten ein, trainiere schlechter zu Golfen bzw. zu Kegeln o. dergl. als dieser und ggf. auch Deine Trinkfestigkeit; und lerne in Jahrzehnten zu zählen. Kommt Zeit, kommt (Gemeinde)rat.

P.S.: á propos Zeit: alle zehn Jahre läßt sich ein Schenkungs-Freibetrag ausschöpfen ;-)

Alex85 07.01.2018 20:06
Neben dem vorhandenen Land, erfordert deine Idee liquides Vermögen (weil viele Vorleistungen anfallen werden) und ein gewisses Erfahrung, wie sowas geht (kompensierbar durch Geld)

11ant 07.01.2018 20:20
Alex85 schrieb:
und ein gewisses Erfahrung, wie sowas geht
Respektive Wachsamkeit ggü. den Schlitzohren, die einem ihre Erfahrungen andienen.

Nordlys 07.01.2018 21:03
oder es braucht ein ehrliches offenes sachlich geführtes Gespräch auf dem Rathaus beim Bauamtsleiter. Ja, ich will Geld damit verdienen. So what, keiner wird Dir das verübeln. Ja, die Gemeinde hat Interessen, benennen lassen. Ja, der B Plan geht zu Deinen Lasten, Du willst ja später auch den Gewinn. Redet. Karsten
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