L-Steine setzen und Hang ebnen - Voraussetzungen für Firma

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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M

mcwaldi

Es gibt kein Bebauungsplan und laut der Sächsischen Bauordnung ist so etwas bis 2 Meter genehmigungsfrei. Die Nachbarn haben sogar vor 3 Jahren noch mehr abgegraben und benötigten hierfür auch keine Genehmigung. Insofern geh ich davon aus, dass wir auch keine Genehmigung benötigen.

Dies hatte uns ein Erdbauunternehmen, welches aber letztlich zu weit weg ist. Diese hatten uns wegen der Entfernung auch kein Angebot erteilt. Er meinte nur etwas von Baugewerbeschein... konnte nach langer Internetrecherche aber hierzu nichts konkretes finden.
 
H

hampshire

@haydee trifft einen Punkt. Hoch- und Tiefbau sind Bauhauptgewerbe und haben eine andere Abgabebstruktur als Garten-Landschaftsbau oder Forstbetriebe. Es gibt eine Reihe von Garten-Landschaftsbauern, die viel Tiefbauarbeiten machen, zu einem gewissen Anteil ist das auch OK. Die Tiefbauunternhemen sehen darin gerne eine Wettbewerbsverzerrung und reagieren säuerlich darauf, wenn jemand, der kein Bauhauptgewerbe ist Hangabstützungsarbeiten günstig anbieten kann. Ich denke, dass das der Hintergrund ist.
 
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