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mcwaldi
Hallo zusammen,
da unser Grundstück am Hang liegt und wir gern eine gerade Ebene (Abtragen von circa 50 m3 Boden) mit einer Hangabsicherung in Form von L-Steinen (1,55 Meter hoch) auf einer Länge von 15 Metern machen möchten, haben wir uns mal in der Gegend bei Firmen umgehört.
Nun hat uns eine Firma, welche hauptsächlich ansonsten Baumfällungen und Forstarbeiten durchführt, ein recht gutes Angebot gemacht.
Daraufhin wurde uns seitens einer anderen Firma mitgeteilt, dass diese Arbeiten einer bestimmten gewerblichen Voraussetzung unterliegen und man dies nicht einfach als Forstfirma durchführen kann.
Sind euch solche gesetzlichen Voraussetzungen bekannt und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!
da unser Grundstück am Hang liegt und wir gern eine gerade Ebene (Abtragen von circa 50 m3 Boden) mit einer Hangabsicherung in Form von L-Steinen (1,55 Meter hoch) auf einer Länge von 15 Metern machen möchten, haben wir uns mal in der Gegend bei Firmen umgehört.
Nun hat uns eine Firma, welche hauptsächlich ansonsten Baumfällungen und Forstarbeiten durchführt, ein recht gutes Angebot gemacht.
Daraufhin wurde uns seitens einer anderen Firma mitgeteilt, dass diese Arbeiten einer bestimmten gewerblichen Voraussetzung unterliegen und man dies nicht einfach als Forstfirma durchführen kann.
Sind euch solche gesetzlichen Voraussetzungen bekannt und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!