Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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S

Scout

Wenn sein Unternehmen bereits in der Insolvenz sein sollte wird es aber schwierig werden evt Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

Und wen du darüber bereits Bescheid weisst kann es gut sein dass der Insolvenzverwaltenrvon dir nochmals diese Summe holt (InsO §82, siehe auch BGH, Urt. v. 16. 7. 2009 – IX ZR 118/08 ) und du so erstmal doppelt zahlst- den Betrag, den du zuerst an den Küchenbauer gezahlt hattest, kannst du dir dann selber vom Pleitier wieder versuchen zurückzuholen. Viel Spaß dabei!
 
S

Scout

Suche mit google nach "Insolvenzbekanntmachungen" und dann dort über das zuständige Amtsgericht und den Firmennamen ob etwas vorliegt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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