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ᐅ Küchenhauf, Preisbindung - Preiserhöhung nach Ablauf?


Erstellt am: 27.06.25 10:49

nordanney27.06.25 12:31
Merle123 schrieb:

Vorher keinerlei proaktive Info über Erhöhungen oder wie es weitergeht
Warum sollte der Planer proaktiv werden? IHR wollt etwas kaufen und seid 2 Jahre nicht aus dem Quark gekommen. Dafür gibt es Gründe. Die haben den Küchenbauer aber nicht zu interessieren.
Merle123 schrieb:

Zum damaligen Zeitpunkt war ich schwanger und habe meinen Standpunkt einfach nicht ausreichend vertreten und wollte mich mit dem örtlichen Küchenbauer auch nicht verstreiten, weil ich den Vertrag nicht unterschreibe.
Man streitet sich nicht, wenn man einen Vertrag nicht unterschreibt. Wenn der Küchenbauer sehr gedrängt hat, ist er mir sowieso schon suspekt, wenn ich die Küche sowieso erst später brauche. Und dann auch noch eine Küche über fast 40k!!! Verrückt, die so früh zu bestellen und noch verrückter, so früh so viel Kohle anzuzahlen...
Ich kaufe meine Sachen auch erst dann, wenn ich absehen kann, wie die Zeitschiene ist. Zumindest grob.
Merle123 schrieb:

Auf dem Dorf vertraut man leider zu schnell, aber das war mir eine Lektion.
Das Vertrauen war ja gerechtfertigt. Er ist nicht in die Insolvenz gegangen. Kann Dir noch immer die Küche liefern.
UND: Das ist lediglich eine Preissteigerung von 8%. Entspricht grob der reinen allgemeinen Inflation der letzten 24 Monate. Finde ich mehr als fair, dass er nicht noch seinen Gewinn erhöhen will.

Für Dich persönlich Mist. Aber Mist, den Du (leider) selbst mit Ansage produziert hast.
hanghaus202327.06.25 14:52
Merle123 schrieb:

Hallo zusammen,

Hallo Merle123
Merle123 schrieb:

wir hatten eine Küche gekauft mit 2 Jahren Preisbindung. Leider konnten wir die Küche erst 1 Jahr später final bestellen.

Da hat der Küchenbauer aber keine Schuld.
Merle123 schrieb:

Jetzt sollen wir knapp 3,5% mehr bezahlen, weil die Preisbindung abgelaufen ist. An sich kein Problem, aber wir hatten vor 3 Jahren auch schon die Anzahlung geleistet und die entgangenen Zinsen stellen einen ähnlichen Betrag dar.

3,5% ist eine mMn recht gängige Rate für 1 Jahr. Die Anzahlung war doch sicher vertraglich geregelt. Damit hast Du bei Abschluss des Vertrags kein Problem gehabt. Mit der Terminverschiebung hat das nix zu tun. DIe erhöten Kosten enstehen ja gerade erst nach Ablauf des urspünglichen Vertrags.
Merle123 schrieb:

Meine Vorstellung wäre jetzt, dass wir die Differenz der entgangenen Zinsen zu der Preiserhöhung bezahlen, weil der Küchenbauer ja auch 3 Jahre mit dem Geld arbeiten konnte.
Deine Vorstellung sind mMn weder vom Vertrag gedeckt noch üblich.
Merle123 schrieb:

Hierbei gilt es zu erwähnen, dass noch NICHTS im Voraus bestellt wurde seitens des Küchenbauers.
Kann er ja auch jetzt erst. Dann sind ja die Zusatzkosten wirklich erst nach der endgültigen Bestellung entstanden.
Merle123 schrieb:

Im Vertrag steht nichts dazu, was nach Ablauf der Preisbindung passieren soll. Aktuell fühle ich mich einfach doppelt benachteiligt, weil ich mein Geld 3 Jahre nicht anlegen konnte und noch die Preiserhöhung alleine schlucken soll. Wir reden hier insgesamt auch von knapp 3.000 €.

Das bedeutet das die Preisbindung abgelaufen ist. Die Parteien können einen neuen Preis verhandeln.

3,5% von 40k sind 1400 Euro. Wieso 3000?
Merle123 schrieb:

Wie seht ihr den Sachverhalt?

Der Anspruch von 3,5% ist mMn berechtigt mehr mMn nicht. Verhandle doch neu. Den Nachtag erst beauftragen wenn Ihr Euch einig seid.
Merle123 schrieb:

Ich ärgere mich sehr, dass wir den Vertrag so frühzeitig unterschrieben und auch die Anzahlung geleistet haben, aber das kann ich nicht mehr ändern. Mein erster Impuls war, dass sie die Küche dann ganz einfach behalten dürfen, aber ich habe Angst, dass dann die Anzahlung weg ist und der Verlust wäre mehr als 4x so hoch.
Ich kann Dich verstehen. Aber Du bist da auch recht leichtsinnig mit Deinem Geld umgegangen.

Ob Du aus dem Vertrag so einfach raus kommst ist fraglich. Was steht denn im Vertrag zu Küdigungsbedingungen? Ansonsten gilt das Baugesetzbuch. Der Unternehmer hat zumindest Anspruch auf die Erstattung bereits erbrachter Leistungen und den entgangenen Gewinn.
wiltshire27.06.25 16:44
Hallo Merle123,
Dein Küchenhändler verhält sich absolut korrekt und im Rahmen des Vereinbarten. Und die Vereinbarung ist auch nicht "verkehrt". Dass es nun bei euch so lange gedauert hat, dafür kann er ja nichts. Dass ihr möglicherweise zu früh gekauft und eine Anzahlung geleistet hat, dafür kann er auch nichts. Natürlich legt der Küchenhändler die Anzahlung nicht irgendwo an, dass es Zinsen gibt und eine Anzahlung ist auch kein Kreditgeschäft - warum sollte es also Zinsen geben? Andererseits ging der Händler mit der Preispindung ins Risiko und hätte zwischenzeitliche Preiserhöhungen aus seiner Marge finanzieren müssen. Warum soll er das nun noch tun?

Du bist nicht allein mit so einer Erfahrung - wir waren sogar so drauf, dass wir die Küche gekauft haben bevor wir die Baugenehmigung hatten. Macht der viel zitierte "man" nicht.

Hausanschlusskasten das einfach mal als "dumm gelaufen ab und freue Dich auf eine tolle Küche im neuen Haus. Eigene Fehler eingestehen tötet nicht. In wie weit Du es zulässt, dass 3000€ Preiserhöhung Dir die Lebensqualität versaut entscheidest nur Du. Solange Du versuchst Deinem Küchenhändler mit außervertraglicher Aufrechnereigedanken einen schwarzen Peter zuzuschieben kommst Du nicht zur Ruhe. Das lohnt nicht.
Gerddieter27.06.25 17:13
Ich würde es zahlen und als Lehrgeld verbuchen und mir Stress ersparen.

Hättest du 2022 nicht unterschrieben sondern erst heute wären es mehr als 3,5% Preissteigerung geworden...

Was für mich irgendwie offen bleibt: wenn 3,5% Preissteigerung = 3000 Euro entsprechen - hast du dann ne Küche für round about 100k bestellt?
GD
kbt0927.06.25 17:34
Die 3000 Euro beziehen sich wohl auf Zinsverlust und Preiserhöhung
Merle123 schrieb:

Wir reden von fast 15.000 € Anzahlung = 40% vom Kaufpreis. Das wären über die 3 Jahre über 1.300€ Zinsen plus die fast 1.600 € an Mehrpreis, die wir jetzt zahlen sollen.
Merle123 schrieb:

Hierbei gilt es zu erwähnen, dass noch NICHTS im Voraus bestellt wurde seitens des Küchenbauers.
Da muss ich mal widersprechen, ihr hattet sicherlich ein paar Sitzungen, konntet euch in der Ausstellung umsehen, evtl. Geräte ausprobieren usw. Auch das kostet Geld. Natürlich nicht die 40% vom Auftragswert, aber ihr habt euch auch eine 2jährige Preisbindung gekauft. Und gerade seit 2022 sind Küchen und Geräte im Preis ganz schön gestiegen. Mit den jetzt 1600 Euro Mehrpreis seid ihr damit mehr als gut gefahren.
wiltshire27.06.25 17:59
Gerddieter schrieb:

IWas für mich irgendwie offen bleibt: wenn 3,5% Preissteigerung = 3000 Euro entsprechen - hast du dann ne Küche für round about 100k bestellt?
Den Gedanken hatte ich auch und habe im Kopf 85.000€ überschlagen. Bei Boffi ist das so der Einstieg.
Dann sah ich die 15.000€ als 40% Anzahlung. Demnach wäre der Kaufpreis 37.500€.
Eine Preiserhöhung von 3,5% entspräche dann 1312,50€

Wer aus 15.000€ über Verzinsung in 3 Jahren 3.000€ rausholt hat eine Durchschnittsperformance von knapp unter 7%. Das ist zufriedenstellend, aber nicht mit einer Anlage mit der Einstufung "geringes Risiko" zu erzielen.

Die Zahlen sind nicht ganz konsistent, macht aber nix, ist ja eh nur Theorie außerhalb des vertraglich Vereinbarten.
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