Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück

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kbt09

kbt09

.. und, wer keine Absichten hat, sich später mal rauszureden oder das, was man im Gegenzug selber verspricht, nicht einzuhalten, hat in aller Regel auch kein Problem damit, die wichtigsten Sätze solch eines Gespräches auf einem Stück Papier festzuhalten. Meine Erfahrung und das sorgt nebenher noch dafür, dass man gleich klare Regeln setzt und zeigt, dass man sich nicht veräppeln lassen möchte. Auch meine Erfahrung, wer es selbst nicht so genau mit dem nimmt, was er erzählt, hat in aller Regel Probleme etwas nachweislich zuzusagen .
 
11ant

11ant

"Das ist gar nicht mein Kran" wird da nicht viel Helfen.
Dennoch: der Kran gehört kausal zum Bauvorhaben, also Nachbars Kran auch auf meinem Grundstück zu Nachbars Bauvorhaben, mein Bau startet mit seinem Kran nicht zu "zählen". Aber auch da hilft für die letzte Klarheit der besagte Zettel oder Bierdeckel, Hauptsache unterschrieben.

Auch meine Erfahrung, wer es selbst nicht so genau mit dem nimmt, was er erzählt, hat in aller Regel Probleme etwas nachweislich zuzusagen
Wohlgemerkt: hier geht es mir nur um die gerade minimal bürokratische Lösung, ohne pauschale Schlingelunterstellung. Aber auch nach meiner Erfahrung waren die hinterher größten Sohabeichdasnichtgesagts vorher die größten Alles easy Zettel brauchen wir nichts.
 
kbt09

kbt09

Warum ist man gleich in der veräppelt-Situation, wenn man etwas per Handschlag oder verbal genehmigt?
Das habe ich nicht geschrieben, das dass ein Automatismus ist, sondern ich meine, dass den Leuten, die gerne mal mündlich etwas nicht so genau nehmen, gleich der Wind aus den Segeln genommen wird, wenn sie sich schriftlich festlegen müssen. Und ich bin nachher nicht in der blöden Situation eine Handschlag-Abmachung beweisen zu müssen.

Es ist aber müßig immer wieder zu schreiben, wie hier jeder etwas behandeln würde. Der TE hat vermutlich ausreichend Ansichten erhalten und muss nun für sich seine Handlungsweise festlegen.

Ich sage mal zu 95% geht vermutlich auch ohne schriftliche Fixierung alles gut, aber, ich höre schon alle hier, wenn dann die 5 % eintreffen und jemand fragt, wie er sich verhalten soll, dass dann von allen Seiten auch wieder die Frage danach kommt, was man beweisen kann, was man also schriftlich hat . Siehe auch bei dem, was man so zusätzlich zwischen Tür und Angel beim Bau beauftragt.
 
J

Joedreck

Die Frage ist für mich da auch immer was ich am Ende erreichen möchte.
Egal ob mündlich oder schriftlich, ich möchte, dass der Kran und Aushub rechtzeitig wieder weg sind. Beim Aushub geht's eh leicht. Da wird sich der kleine Radlader geliehen und zurück geschoben. Was will der Nachbar schon machen?
Beim Kran gehe ich Richtung Unternehmen und fordere die im Zweifel auf. Die haben auch keinen Bock auf Stress.

Das kann man natürlich auch auf dem langen Wege, per Gericht klären. Da hilft ein schriftlicher Vertrag natürlich immer. Aber wer macht das schon wegen Aushub?
Wird es zeitlich eng für mich, bin ich ja eh derjenige, der sich selbst am schnellsten helfen kann. Siehe oben.

Auch wenn er mir schriftlich zusichert, dass ich dann seinen Garten nutzen darf.... Am Ende sagt er einfach nein. Und dann? Das Recht einklagen? Streit anfangen? Macht auch keiner. Wenn ich merke er steht nicht zu seinem Wort, oder wird frech, dann ist es egal ob mündlich oder schriftlich. Da würde nur der langjährige Klageweg helfen. Mit Kosten und zeitverzug.
 
G

Grantlhaua

Ich sage mal zu 95% geht vermutlich auch ohne schriftliche Fixierung alles gut, aber, ich höre schon alle hier, wenn dann die 5 % eintreffen und jemand fragt, wie er sich verhalten soll, dass dann von allen Seiten auch wieder die Frage danach kommt, was man beweisen kann, was man also schriftlich hat . Siehe auch bei dem, was man so zusätzlich zwischen Tür und Angel beim Bau beauftragt.
wir sind doch alle halbwegs intelligente Mitteleuropäer... Dann sucht man zu aller erst mal das Gespräch mit dem Nachbarn. Hier gabs ja schon viele Themen, in denen sich Leute beschwert haben, aber nie das Gespräch mit dem betroffenen gesucht haben.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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