100% richtig.Hab auch schon irgendwo gehört man könne die Löschungsbewilligung beantragen und diese dann sehr gut aufbewahren und dann bei einem etwaigen Verkauf bei der Grundbucheintragung mit beachten lassen, also dass eine Löschung nicht zwangsläufig notwendig ist. Weiß aber nicht, wie richtig das ist
Beim Verkauf zahlt überlicherweise der Käufer den Notar ;-)100% richtig.
Aber es wird wahrscheinlich im Kreditvertrag stehen, dass die vorrangige Vormerkung gelöscht werden muss. Insofern kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Sparen tust Du allerdings nicht, sondern verschiebst den Zahlungszeitpunkt nur in die Zukunft ;)
Aber nicht für die Belastungen des Verkäufers ;)Beim Verkauf zahlt überlicherweise der Käufer den Notar ;-)