Der Gesetzgeber, Gefahrstoffverordung etc.
Ja. Ohne Gutachten, kein fachgerechter Abbruch und Entsorgung.
Nicht ganz bzw. nicht direkt. Gesetzlich verpflichtend ist es nicht. Aber es wird sehr häufig gefordert. Es ist bei ASI-Arbeiten geregelt, dass der Bauherr (also der Käufer, der abreißen lassen will), die ausführenden Firmen vorab informieren muss, ob diese bei Arbeiten mit Gefahrstoffen rechnen müssen. Er ist also auskunftspflichtig und kann diese Auskünfte durch ein Gefahrstoffkataster mit Gefährdungsabschätzung erteilen.
Das muss nicht nicht zwingend ein Sachverständiger/Gutachter machen. Wenn aber schon klar ist, dass man etwas finden wird, bleibt faktisch keine Wahl, denn eine ausführende Firma wird so ein Gutachten zwingend haben wollen.
Insofern keine gesetzliche Pflicht fürs Gutachten. In einem Großteil der Fälle, wird aber der Eigentümer das Haus vor Abriss untersuchen lassen (müssen) oder beauftragt das Abrissunternehmen damit vor Auftragserteilung.
P.S. Gilt so für Niedersachsen, ob es in anderen Bundesländern anders lautende Vorgaben gibt, weiß ich nicht.