Klage nach VOB ohne Bauvertrag

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Lidok

Hallo,

ich habe nach Auftrag einer Firma Fliesen verlegt, ohne den Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Ich habe immer gedacht, dass ein mündlicher Vertrag nach VOB ebenfalls gültig ist. Nun hat die Firma die 5 % Sicherheit einbehalten, aber nicht ordnungsgemäß auf ein Sperrkonto eingezahlt. Seit dem sind ein paar Jahre vergangen. Meine mündlichen Abmahnungen haben nichts bewirkt. Jetzt wollte ich auf die Rückzahlung der Sicherheit klagen. Mein Anwalt sagt jedoch, ich hätte kaum Chance ohne einen schriftlichen Vertrag. Hat jemand solche Erfahrungen gemacht?

Danke.

Thomas
 
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toxicmolotof

Hier sind in der Regel Häuslebauer unterwegs und weniger Handwerker, schon gar nicht Handwerker, die den Auftrag von einem GÜ/Bauträger erhalten haben.

Im besten Fall kann sich ein RA hierzu äußern.

Im schlimmsten Fall bekommst du dein Geld erst 2017/2018.
 
P

Puffmutter

Also...ich machs kurz: Wenn sich die Firma auf die Hinterbeine stellt: schreib das Geld ab. Klar gelten auch mündliche Verträge...aber einen Tonbandmitschnitt hast du nicht, oder? Worauf ich hinaus will: mündliche Verträge lassen sich schlecht beweisen. In deinem Fall gilt der Werkvertrag nach Baugesetzbuch und da kann der Auftraggeber auch wegen "Kleinster Mängel" den Einbehalt geltend machen. Ich weiss, ich werde mit dieser Antwort nie dein Freund, aber denke das nächste mal an den alten, praxisbewährten Spruch:
"Wer schreibt, der bleibt"
 
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Lidok

ok, vielen Dank, ich bin hier wohl wirklich falsch. Ich suche bereits seit fast einer Stunde, wie ich mein Profil hier löschen kann und finde nichts. Kannst Du mir einen Tipp geben? Danke
Grüße, Thomas
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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