ᐅ KFW55 Förderung + BAFA Förderung
Erstellt am: 02.01.2020 10:02
Fuchur 09.02.2020 14:19
Wie schon an 20 anderen Stellen geschrieben, es reicht nicht, dass die Wärmepumpe als förderfähig gelistet ist, sondern du musst damit in deinem konkreten Bauvorhaben eine Jahresarbeitszahl von 4,5 erreichen. Das klappt mit einer LWWP extremst selten.
kinderpingui 09.02.2020 14:21
Hat schon jemand die Formulierung "bis zu 35 %" bei Wärmepumpen genau recherchiert? Woher weiß man genau wie viel % gefördert werden und welche Parameter bedingen das?
Gibt es überhaupt Luft-Wasser-Wärmepumpe, die förderfähig sind, also eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,5 haben?
Gibt es überhaupt Luft-Wasser-Wärmepumpe, die förderfähig sind, also eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,5 haben?
Fuchur 09.02.2020 14:24
Es gibt 35% der förderfähigen Kosten. Verwässert wird das nur, wenn auch Dinge mit bestellt werden, die nicht förderfähig sind.
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit nachgewiesenen 4,5 soll es theoretisch geben, gesehen habe ich noch keinen erfolgreichen Nachweis.
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit nachgewiesenen 4,5 soll es theoretisch geben, gesehen habe ich noch keinen erfolgreichen Nachweis.
lin0r87 09.02.2020 14:37
Fuchur schrieb:
Wie schon an 20 anderen Stellen geschrieben, es reicht nicht, dass die Wärmepumpe als förderfähig gelistet ist, sondern du musst damit in deinem konkreten Bauvorhaben eine Jahresarbeitszahl von 4,5 erreichen. Das klappt mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe extremst selten.Das ist mir bekannt, Jedoch war die Frage...Wäre eine Beantragung noch möglich?
Wie gesagt...wenn ich die Jahresarbeitszahl nicht erreichen sollte....wie sehe es dann mit der KNX Geschichte aus..?
Wir sollen eine "Novelan LAD 5 CSD" erhalten und laut Berechnung liegen wir bei 4,48
Fuchur 09.02.2020 16:21
Wenn die Wärmepumpe vertraglich schon festgezurrt ist, dann ist es zu spät. Das kommt auf die Vertragsgestaltung an.
Die Förderung hängt an der Wärmepumpe mit Mindest-Jahresarbeitszahl. Wird die nicht erreicht, gibt es gar nichts.
Die Förderung hängt an der Wärmepumpe mit Mindest-Jahresarbeitszahl. Wird die nicht erreicht, gibt es gar nichts.
nordbayer 09.02.2020 16:29
Wenn der Heizungsbauer schon beauftragt ist, dann ist es definitiv zu spät
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