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ᐅ Kfw und spätere energetische Verschlechterung durch Umbau


Erstellt am: 08.07.17 13:39

paulb808.07.17 13:39
Angenommen man baut ein Haus mit einem KfW-55 oder entsprechenden L-Bank Kredit. Das Haus habe einen Keller, der aber nicht beheizt ist, thermisch vom restlichen Haus abgekoppelt und deshalb auch nicht zur KfW Berechnung herangezogen wurde.

Angenommen man baut dann 10 oder 20 Jahre später einen Teil des Kellers zu Wohnraum aus, der dann auch beheizt wird. Ferner angenommen, der Keller erfüllt nicht die KfW-Standards wie das Haus, bzw. Keller und Haus als ganzes gerechnet erfüllen nicht mehr die KfW Anforderungen.

Welche Konsequenzen hätte dies bezüglich des KfW-Kredites falls

a) er noch läuft
b) er schon abgezahlt ist
77.willo08.07.17 20:03
Unabhängig von KFW solltest du erstmal klären ob das nach Energieeinsparverordnung überhaupt möglich ist.
paulb808.07.17 23:03
Angenommen das Haus würde durch die Maßnahmen von sagen wir KfW 55 auf KfW 70 fallen. Dann wäre es ja noch innerhalb der Energieeinsparverordnung, oder?
ypg09.07.17 01:06
Es interessiert wohl genauso wenig, wie der Einkommensstatus bei der Finanzierung, wenn ein Einkommen wegfällt oder sich verändert. Es gibt mM nach keine Anzeigepflicht.

Gleiches gilt für den Ausbau von Keller oder Dachboden. Wohnraum sind Aufenthaltsräume, dafür müssen einige Faktoren stimmen. Fenster, Raumhöhe, Lüftungsmöglichkeit, Heizung., Fluchtweg?
Es wird erst nachgefragt und brenzlig, wenn etwas passiert - dann kann Fahrlässigkeit ein Thema werden. Auch beim Verkauf müsste man sich eventuell rechtfertigen. Aber solang man den Umbau mit sich selbst ausmachen kann, kümmert es keinen.
Meine naive [emoji57] Meinung.


In aller Kürze Grüsse
tempic09.07.17 09:07
so ungefähr ...

Die KfW führt stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durch ... wenn dann etwas etwas rauskommt, ist das Subventionsbetrug ... das steht auch in jedem KfW-Kreditvertrag.

Ich glaube dieses Recht auf Nachprüfung behalten sie sich 10 Jahre lang vor ...
Alex8509.07.17 09:29
Ich würde erwarten, dass dazu etwas in den Förderbedingungen steht.
kfwkellerwohnraumenergieeinsparverordnung