KFW Förderung (Zuschüsse) mit 2 Wohneinheiten

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Dr Hix

Dr Hix

Der Zuschuss ist limitiert auf 10% der maximalen förderfähigen Kosten in Höhe von 50.000€ pro Wohneinheit (das sind die 5.000€, die es maximal gibt).

Das bedeutet, du erhälst die 5.000€ nur dann, wenn du auch >=50.000€ förderfähige Kosten hast. Sind die Kosten pro Wohneinheit höher bleibt es bei den maximalen 5.000€, sind sie niedriger, gibt es auch entsprechend weniger.

Bei deinen Zahlen:

Gesamtinvest in Höhe von 55.000€ bei 2 WE = 2.250€ Zuschuss pro Wohneinheit (10% von 55.000€ hälftig auf beide WE verteilt).
Du kannst die Kosten natürlich auch anders auf die WE aufteilen und meinetwegen 40.000€ bei WE 1 (4.000€ Zuschuss) und 15.000€ bei WE 2 (1.500€ Zuschuss) ansetzen. An der maximalen Zuschusshöhe von 5.500€ (10% von 55.000€) ändert das aber nichts.

Bei 95.000€ auf 2 WE ergibt sich folglich ein maximaler Zuschuss von insgesamt 9.500€ (10% von 95.000).

Hättest du jetzt bei 95.000€ Kosten lediglich 1 WE, könntest du nicht die gesamte Maßnahme fördern lassen, da auf 50.000€ limitiert. Es verblieben also 45.000€ grundsätzlich förderfähige Kosten, die du aber nicht mehr ansetzen darfst, weil du bereits das Maximum von 50.000€ ausgeschöpft hast.
 
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