Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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S

sophias

Aber unser Notar sagt: Notarbestätigung gibts erst, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Und die gibt's erst, wenn ... (ich schreibs lieber nicht noch mal )
Mal als Frage an alle: ist das nicht der normale Weg?


@HilfeHilfe und Doc.Schnaggls: Es sind 8% pro Jahr, das hatte ich gestern noch ergänzt, war ein Missverständnis. Somit könnten wir die Raten des Verzuges zahlen, was trotz allem unschön ist. Das wird sicher nicht das letzte mal sein, dass unvorhersehbare Zusatzrechnungen eintrudeln :/
 
K

klblb

Guest
Aber unser Notar sagt: Notarbestätigung gibts erst, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt.
Komisch. Warum ist die Notarbestätigung an die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes gekoppelt? Habt Ihr da einen speziellen Passus im Kaufvertrag? Salopp formuliert, besagt die Notarbestätigung einfach, dass der Notar den Kaufvertrag beurkundet hat und beim Grundbuchamt einreicht. Da ist kein FA im Loop.

Meines Erachtens ist das nicht normal.
 
f-pNo

f-pNo

Noch ein kleiner Hinweis zum Thema Kosten:

Notare arbeiten i.d.R. ja auch nicht umsonst. Daher fragt, bevor Ihr eine Bestätigung o.ä. vom Notar anfordert, mal nach, was er dafür haben will. Unsere Notarin hätte uns die Bestätigung aufgrund des unterzeichneten Kaufvertrages "kostenfrei" ausgestellt. Inwiefern dies für alle Notare gilt (vielleicht ja in der Gebührenordnung festgeschrieben), kann ich nicht sagen.

Weshalb dieser Hinweis? Sollte doch irgendwo absehbar sein, dass das FA euren Antrag in der nächsten Zeit bearbeitet, könnte man mit spitzen Bleistift rechnen, was günstiger ist - die 8 % p.a. auf die ausgezahlte Summe oder die Notargebühr.

Bzgl. dem Inhalt der Notarbestätigung stimme ich @klblb zu. Daher kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen, weshalb der Notar sich hier quer stellt und auf den Bescheid des FA wartet. Allerdings hatten wir damals unser Grundstück aus dem Eigenkapital bezahlt, womit eine solche Problematik gar nicht erst hätte aufkommen können.
 
S

sophias

Danke für eure Antworten.
Warum der Notar erst den Bescheid des FA abwartet, kann ich nicht sagen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass er das korrekt macht. Ich werde da gleich anrufen und nachfragen!!

Vielen Dank auch für den Hinweis zu den Kosten der Notarbestätigung. Unser Notar hat uns beim Unterschreiben schon mitgeteilt, dass er eben eine Bestätigung ausstellen kann, die aber etwas kostet. Es war glaube ich, nicht allzu viel. Wenn ich das grob überschlage, ist diese günstiger als die Verzugszinsen. Denn das Grundbuchamt wird auch eine Weile benötigen, wenn nicht sogar länger, so dass wir auf die Notarbestätigung für die Auszahlung angewiesen sind. Aber das sind nur Vermutungen .

Grüße, Sophia
 
S

sophias

Also Anruf beim Notariat: es wird definitiv auf den Bescheid des Finanzamtes gewartet. Vorher darf und wird er keine Notarbestätigung ausstellen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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