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ᐅ Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht


Erstellt am: 04.12.18 21:05

Frank Hartung05.12.18 19:38
Sie könnten bei der Gemeinde selbst anfragen, ob das Objekt mit einem Vorkaufsrecht der Gemeinde belastet werden könnte. Und was den Notar betrifft, so haben Sie ja freie Wahl.
Escroda05.12.18 21:26
Laynne schrieb:
Ist so etwas üblich?
Nein, das ist nicht üblich. Auch die Anführung von Zeitgründen ist IMHO Unsinn. Die Gemeinde hat die Verzichtserklärung unverzüglich auszustellen, es sei denn, sie kann ein Vorkaufsrecht begründen. Dann hat sie zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob sie es ausüben will. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Notar die Erklärung nicht anfordert. Gut, unverzüglich ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und kann bei Behörden auch mal drei Wochen bedeuten, und gut, kostet Gebühren (50€-100€), aber bei den Summen im Immobiliengeschäft eher vernachlässigbar, im Vergleich zum Sicherheitsgewinn. Ohne die Erklärung schreibt das Grundbuchamt sowieso nicht um, jedenfalls nicht vor Ablauf der Zweimonatsfrist, so dass der Zeitfaktor zu Lasten des Käufers geht.
Yosan schrieb:
Möglicherweise ist es mit dem Vorkaufsrecht je Bundesland verschieden
Nein, ist Bundesrecht.
nordanney schrieb:
Die Gemeinde hat immer ein gesetzliches Vorkaufsrecht aufgrund bestimmter Gegebenheiten (§ 24 Baugesetzbuch), auf das tatsächlich in 99,99% aller Fälle verzichtet wird (weil a) die Gemeinde das Grundstück nicht braucht und/oder b) eh kein Geld hat).
Mit dem Teil hinter dem Komma bin ich einverstanden, wobei 99,99% bedeutet, dass bei einem von 10000 Käufen das Recht ausgeübt wird. Ein Lottospieler glaubt bei ganz anderen Wahrscheinlichkeiten an das große Glück. Vor dem Komma finde ich die Formulierung missverständlich. Und weil es ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Gemeinde immer ein Vorkaufsrecht zustände, möchte ich klarer formulieren: Der Gemeinde steht das Vorkaufsrecht nur zu, wenn eine im §24 Baugesetzbuch genannte Voraussetzung erfüllt ist oder sie eine Satzung nach §25 erlassen hat.
lastdrop schrieb:
NACH KAUF
Der Kauf ist ja gerade nicht zustande gekommen; leider hatte der Käufer aber schon bezahlt. Eigentlich gibt es für sowas Notare, die darauf achten sollen, dass der Kauf Zug um Zug für beide Seiten sicher abgewickelt wird. Risikoklauseln im Notarvertrag sind meines Erachtens Betrugsversuche. Der Notar stellt seine eigene Rolle bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften in Frage.
Frank Hartung schrieb:
Sie könnten bei der Gemeinde selbst anfragen, ob das Objekt mit einem Vorkaufsrecht der Gemeinde belastet werden könnte.
Ja, aber es wird üblicherweise im Notarvertrag verankert, damit das Negativattest eine Fälligkeitsvoraussetzung für die Kaufpreiszahlung wird. Ich vermute, dass genau das ausgehebelt werden soll. Der Käufer soll möglichst schnell zur Zahlung verpflichtet werden, so dass er gar nicht auf die Erteilung der Erklärung warten kann. Und somit geht das ganze Risiko auf ihn über.
Nordlys05.12.18 21:51
Bin ganz bei meinem Vorredner. Ich war schon bei zig Beurkundungen zugegen und hab sowas noch nicht erlebt. Diesen Notar nähme ich nicht. Du als Käufer bestimmst undbezahlst den Notar. Vergiss das bitte nicht. K.
Laynne05.12.18 23:30
Danke für eure Antworten.
Gilt die Frist von zwei Monaten ab dem Notartermin, der Vormerkung im Grundbuch oder der Eintragung im Grundbuch?

In unserem Fall ist es so, dass wir den Vertrag schon im Oktober unterschrieben haben. Der Notar wurde vom Makler vorgeschlagen und wäre auch unsere erste Wahl gewesen, weil unsere ETW damals auch komplett über ihn lief.
Das Notariat gibt es schon in dritter oder vierter Generation und man hört und liest nur positives, weshalb wir nun ganz verwirrt sind, dass bei dem Hauskauf irgendwie gefühlt alles schief läuft.

Der Makler möchte schnell sein Geld sehen, hat uns zum Notartermin gedrängt, bevor die Finanzierungsbestätigung der Bank vorlag etc... und nun fehlen der Bank diverse Unterlagen vom Notar bzw. wurden nicht anerkannt.
Es hieß von mehreren Seiten, dass der Vertrag unüblich wäre, aber alles wichtige enthalten würde. Wir könnten ihn so also unterschreiben.
Die Passage mit dem Vorverkaufsrecht ist mir allerdings im Gedächtnis geblieben und ich wollte wissen, was im schlimmsten Fall passieren könnte...
Laynne05.12.18 23:32
lastdrop schrieb:
Hatten wir vor kurzem nicht eine Diskussion, wo ein Vorkaufsrecht NACH KAUF tatsächlich ausgeübt wurde?
Könntest du mir bitte den Link hier rein stellen? Danke! 🙂
Yosan05.12.18 23:33
Also habt ihr den Vertrag schon unterschrieben und jetzt keine Finanzierung?
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