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ᐅ Kaufberatung - Ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb


Erstellt am: 09.01.24 09:45

Markus_S09.01.24 11:10
ypg schrieb:

… lief aber dennoch unter landwirtschaftlicher Betrieb.
Ihr müsstet eine Umnutzung beantragen. Und das ist eben im Außenbereich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die habt ihr nicht.
Was ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung? Was ist FFH?

Vielen Dank für die Info zur Umnutzung! Jetzt habe ich es verstanden.

Zum Thema FFH:

"Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiete) Richtlinie. Mit derzeit ca. 27.000 Schutzgebieten auf 18,6 Prozent der Landfläche der EU ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU.

Die Nutzung von Natura 2000-Gebieten für den Menschen ist kein Tabu. So sind viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, zum Beispiel die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe. Eine Nutzung der Gebiete ist also weiterhin möglich und sogar erwünscht, wenn sie die betreffenden Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt beziehungsweise zu deren Erhalt beiträgt. Es geht darum, die Interessen des Naturschutzes mit wirtschaftlichen und sozialen Interessen in Einklang zu bringen. Der Artikel 6 der FFH-Richtlinie sieht dazu ein Instrumentarium vor, mit dem die Abwägung über ein gestuftes Verfahren durchgeführt werden kann (siehe FFH -Verträglichkeitsprüfung). "


Wusste vorher auch nicht, dass es das gibt...
Markus_S09.01.24 11:15
Hier noch konkreter zur FFH-Verträglichkeitsprüfung:

"So müssen beispielsweise bauliche Vorhaben oder auch bestimmte Bewirtschaftungsweisen in oder im Umfeld von Natura 2000 Gebieten einer solchen Prüfung unterzogen werden, sofern sie mit einer Intensivierung der Nutzung oder mit anderen negativen Auswirkungen auf das jeweilige Gebiet einhergehen könnten. Um einen Schaden von Natura 2000-Gebieten auszuschließen, sind erheblich beeinträchtigende Pläne und Projekte grundsätzlich unzulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Verbindung mit einem ausreichenden Ausgleich können derartige Pläne oder Projekte aber in einem Ausnahmeverfahren zugelassen werden."

Klingt für uns leider nach ggf. sehr aufwändigen Prüfungsabläufen...
ypg09.01.24 11:19
Danke Dir. Das geht aber auch entfernt in meine Bemerkung mit dem Außenbereich.
Markus_S schrieb:

Eine Nutzung der Gebiete ist also weiterhin möglich und sogar erwünscht, wenn sie die betreffenden Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt beziehungsweise zu deren Erhalt beiträgt.
Ein 0815-Einfamilienhaus steht dem wahrscheinlich im Weg.
Der gewünschte Ausgleich wäre von Euch anzubieten. Was könnte es sein? Macht ne Schafzucht auf 🙂
Markus_S09.01.24 13:03
ypg schrieb:

Danke Dir. Das geht aber auch entfernt in meine Bemerkung mit dem Außenbereich.

Ein 0815-Einfamilienhaus steht dem wahrscheinlich im Weg.
Der gewünschte Ausgleich wäre von Euch anzubieten. Was könnte es sein? Macht ne Schafzucht auf 🙂


Danke für den Hinweis. Ich werde beim Bauamt mal Anfragen, ob eine Umnutzung des bestehenden Hauses möglich wäre.

Hast du ggf. sonst eine allgemeine Einschätzung zu dem Vorhaben bzw. dem Wert des Grundstücks?
ypg09.01.24 14:24
Der Wert eines Grundstücks oder einem Haus findet sich ja immer nach den Begehrlichkeiten. Wenn kein Interessent, dann ist es keinem etwas wert. Wenn sich alle drum schlagen, nehme man das doppelte und könnte immer noch höher…
Entsprechend also der Marktwert. Wenn die Auflagen entsprechend streng, dann kann es keiner brauchen.
Kann man es als Liebhaber-Immobilie bezeichnen? Oder eher ein Groschengrab?
Das Foto zeigt Idylle, von der man sich überrumpeln lassen kann.
Ich denke, da sollte man unabhängig der Erbengemeinschaft oder Makler mal beim Bauamt nachfragen, inwiefern ihr es als Einfamilienhaus nutzen könnt. Ggf braucht man sich dann keine weiteren Gedanken zu machen.
Die Sanierungskosten sprechen für sich.., 1500€/qm… der Zaun verschlingt weitere Reserven…
Hast Du eine ID von einem Portal oder Exposé? Bitte keine Links verwenden.
Markus_S09.01.24 15:42
Die Immoscout ID lautet 143083248
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