Kauf Grundstück + Bau Einfamilienhaus - nicht verheiratet

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RomeoZwo

RomeoZwo

Gründet eine GbR. Diese ist im Grundbuch der Eigentümer mit beiden Partnern als Teilhabern. Die Anteile an der GbR lassen sich im Gesellschaftervertrag dann auch ohne Änderung im Grundbuch (und damit ohne weitere Notar- und Grundbuchkosten) anpassen. Im Gesellschaftervertrag kann auch geregelt werden, was passiert wenn einer aussteigen (verkaufen) will oder im Todesfall (Erbe). Stichwort Vorkaufsrecht.
 
Tassimat

Tassimat

Die Frage war zwar ursprünglich nach der Aufteilung der Anteile, aber spannender und wichtiger wäre es zu klären, wie man die Gemeinschaft im Falle der Trennung zwangsweise auflösen kann.
Denn Punkt 1 und 2 hilft gar nicht,
1) Ein Partnerschaftsvertrag in dem die Gesamtkosten und die von jedem eingebrachten Mittel festgehalten werden?
2) Partnerschaftsvertrag dann notariell?
wenn einer nicht ausbezahlen kann oder will. Wichtig wäre der Zwangsverkauf bis hin zur Zwangsversteigerung, sollte man sich nicht einigen können.

Frei erfunden könnte doch folgendes passieren:
- Er zahlt 2/3, Sie 1/3. Entsprechende Besitzanteile.
- Es kommen zwei oder drei Kinder, eines davon ein Säugling bei folgendem Ereignis
- Der Mann findet eine neue Liebschaft, zu der er zieht.
So, aber was passiert jetzt mit dem Haus? Muss die Frau auszahlen und dem Mann seinen Lebenswandel mit 333.333€ vergolden? Keine Ahnung wie viel Geld ihr wirklich noch in der Hinterhand habt, aber klassischerweise müsste an diesem Punkt das Haus verkauft werden. Wenn die Frau dazu schlicht keine Lust hat, wird es ein sehr langwieriger Prozess. Keine Ahnung ob man das vertraglich so einfach regeln kann, aber eine Mutter mit Kindern auf die Straße zu setzten wäre ein Härtefall der nicht so schnell passieren wird.

Wie verbindlich sind so Verträge, die einen Zwangsverkauf nach Trennung vorschreiben? Funktioniert das in der Praxis?
 
Zuletzt aktualisiert 17.10.2025
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