ᐅ Ist Zählerausbau oder Zählermiete bei Leerstand rechtens ? Nein !
Erstellt am: 19.04.15 17:28
Georg2 19.04.15 21:04
Auch Fragen stehen manchemal zwischen den Zeilen. Es ist aber nicht eine frage, sondern das Problem, dass das Gesetz etwas anderes sagt als getan wird, weil manche Gesetze nicht lesen können oder lesen wollen und damit die Rechte Dritter verletzen, den Kunde zum Zahler machen der nicht zahlen muss. Das kann man fixieren und die Frage steht, wer das fixiert bereits hat. Die Tägliche Arbeit der RA´s.
Voki1 19.04.15 21:18
Und aus welchen Gründen sollte Dir ein RA nun das Ergebnis intensiver Recherche hier öffentlich und ohne jegliche Vergütung kundtun?
Georg2 19.04.15 21:28
Heute schwer von Begriff ? Es soll nicht ein RA tun, sondern es existiert der Sachverhalt, dass man nicht zum Geld gieren auf die Welt geboren wurden, sondern und aus unserer angeborenen Dummheit zu entfliehen. Das bedingt auch dass sich Freunde unterstützen wie eine Armee von Soldaten. Wenn man allerdings nur noch Sklave und Wackelmann ist, kennt man das Gefühl mitdenkende Freude zu haben nicht mehr, die auch ohne Geld etwas beisteuern, so schlimm ist es schon. Wer nur zum Geld einsammeln lebt ist völlig umsonst geboren worden. Es gibt einen Teil Menschen, der zum Wohle anderer sein Wissen der Allgemeinheit spendet und hilft, in dem Fall wenn er abstrakter als der gewöhnliche Durchschnitt denken kann. Man schäme sich für solche, die für alles nur mit Geld zur Hilfe kommen. Geld ist etwas unnatürliches und machte Maschinen aus Menschen und sie Gefühlstod und stumpf.
Voki1 19.04.15 22:01
Äh, ich empfehle ärztliche Konsultation für die Beseitigung des Primärproblems.
ypg 19.04.15 22:20
Vatertag ist erst im Mai!
toxicmolotof 19.04.15 23:49
Wieso macht ihr es Euch eigentlich so kompliziert?
Man wähle als Vermieter einer leerstehenden Wohnung einen Versorgungsvertrag ohne Grundgebühr (oder wie auch man es nennen will) umd einem höheren kWh-Preis.
Da die Wohnung leer steht wird wohl kaum viel Strom verbraucht werden... Thema erledigt.
Man wähle als Vermieter einer leerstehenden Wohnung einen Versorgungsvertrag ohne Grundgebühr (oder wie auch man es nennen will) umd einem höheren kWh-Preis.
Da die Wohnung leer steht wird wohl kaum viel Strom verbraucht werden... Thema erledigt.
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