W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist Zählerausbau oder Zählermiete bei Leerstand rechtens ? Nein !


Erstellt am: 19.04.15 17:28

toxicmolotof 12.02.18 20:34
Ich habe deinen sehr langen Beitrag nicht als Frage gelesen, da du dein Problem ja gelöst bekommen hast.

Und Nein, im Prinzip haben wir nichts extra bezahlt, da er sowieso am Zählerschrank war und andere Sachen gemacht hat, welche wir bezahlt haben.

Der Handwerker hat den Zähler kurzerhand ausgebaut und abgemeldet.

ypg 12.02.18 22:07
Nostradamus schrieb:
Nostradamus schrieb:
Ziemlich unbrauchbar dieser beleidigende Kommentar.....ist ja schön für dich, wenn du kein Problem gehabt hast. Hast du gezahlt für den Ausbau


Leichenfledderer sind diejenigen, die sehr alte Beiträge in Foren beantworten, obwohl sie seit Jahren still stehen, schon vor Jahren beantwortet sind und somit keinen Wert mehr haben, beantwortet zu werden.

Ggf sollte man in einem Forum nicht einfach blind antworten, sondern schon mal alles durchlesen und überlegen, ob der Beitrag schon existiert oder gar nicht mehr zum Antwortfluss gehören kann, zb durch die große Zeitspanne -> Datum anschauen.

Das nennt man Aufmerksamkeit und Respekt

Nostradamus 13.02.18 00:03
Deine bisherige Antwort hat mit meiner Fragestellung nichts zu tun, um es noch einmal kurz zu sagen habe ich keine Lust für den Ausbau des uralten Zählers zu zahlen und mich selbst um einen Elektriker zu kümmern. Meines Erachtens fehlt hier zumindest bei Altverträgen eine Rechtsgrundlage. Dieses Problem ist bislang nicht gelöst. Gute Tipps hierfür sind daher willkommen.
Ansonsten habe ich nach meinen Erfahrungen durchaus Verständnis für die Verärgerung desjenigen, der dieses Thema eröffnet hat. Mag ja sein, dass dieses Thema schon vor längerer Zeit eröffnet wurde, aktuell ist es offensichtlich aber immer noch und wenn man googelt landet man hier.
So wie dies bei mir abgelaufen ist, ist dies für den "normalen Endverbraucher" ziemlich verwirrend und sicherlich nicht optimal.

toxicmolotof 13.02.18 01:41
Es ist egal wie alt der Zähler ist. Es gibt ein Gesetz, welches hier schon Erwähnung fand. Hast du den besagten Par. 9 mal gelesen?

Du willst was weg haben, also wirst du dafür zahlen (müssen). So sieht es der Gesetzgeber. Zumindest wenn dieser Zähler in DE liegt. Die Rechtsgrundlage scheint, ohne dass dies hier eine Rechtsberatung ist, gegeben zu sein.

MayrCh 13.02.18 08:27
Ich lese deine Fragestellung so: "Ich will meinen Zähler ausbauen lassen, aber nicht dafür aufkommen". Das regelt aber die NAV §9. Und in der Regel dein Netzanschlussvertrag. Passt also meines Erachtens wie die Faust aufs Auge.
Nostradamus schrieb:
Meines Erachtens fehlt hier zumindest bei Altverträgen eine Rechtsgrundlage.

NAV, §1 Anwendungsbereich:
Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind.
Nostradamus schrieb:
Meines Erachtens müsste es für eine endgültige Kündigung ausreichend sein, wenn man als Endverbraucher den Zähler zum Ausbau zur Verfügung stellt, alles andere dann auf Kosten des Eigentümers des Zählers.

NAV, §9 Kostenerstattung bei Herstellung und Änderung
Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter
Betriebsführung notwendigen Kosten für
1. die Herstellung des Netzanschlusses,
2. die Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage
erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, zu verlangen.
Nostradamus schrieb:
Nachdem ich keinen Heizstrom mehr benötige habe ich gegenüber meinem Grundversorger mit diesem Hinweis, dass ich keinen Heizstrom mehr benötige endgültig gekündigt und angeboten, dass der Zähler jederzeit bei mir ausgebaut und abgeholt werden könnte.

Deinem Grundversorger ist das erst mal egal. Der Zähler gehört dem Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Hast du deinen Netzanschlussvertrag beim Netzbetreiber gekündigt?

Nostradamus 13.02.18 14:47
Waren schon mal ganz gute Tipps.
Stellt sich dann die Frage wann notwendige Kosten für eine wirtschaftlich effiziente Betriebsführung gegeben sind.
Bei einem Stromzähler mit dem fast vier Jahrzehnte Geld verdient wurde, müsste eine Amortisation x-fach gegeben sein, so dass dann keine Notwendigkeit mehr besteht die Ausbaukosten dem Endverbraucher auf das Auge zu drücken, da die wirtschaftliche Effizienz bereits erfüllt ist.

Weiterhin stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, den Zähler auszubauen oder ob es nicht andere effektive Möglichkeiten gibt, die keine Kosten verursachen, man also gewissermaßen nur den richtigen Spruch darauf haben muss, sofern man ihn denn kennt. Der Netzbetreiber wird an einem alten Stromzähler kein Interesse mehr haben. Ich will letztlich nur keinen Stromanschluss für Heizstrom mehr haben bzw. nicht zwangsweise einen Vertrag mit dem Grundversorger.

Ferner sind die Rechte der Endverbraucher durch die europäischen Verbraucherrichtlinien ganz erheblich gestärkt worden. Ich gehe daher davon aus, dass es ausreichend sein müsste dem Netzwerkbetreiber die Abholung seines Eigentums, also des Stromzählers zu ermöglichen und man damit seine Schuldigkeit getan hat. Alles andere wäre dann Sache des Netzwerkbetreibers. Sicher bin ich mir allerdings nicht. Könnte ja sein, dass hier schon jemand Erfahrungen gemacht hat und diese weiter geben will oder in diesem konkreten Fall Bescheid weiß.

Es hat nicht jeder das Glück, dass er einen so guten Handwerker hat, dass dieser beim Umbau den Stromzähler gleich ausbaut und zurückschickt bzw. hierüber Bescheid weiß. Davon abgesehen ist hierzu wohl nicht jeder Elektriker dazu berechtigt. Letztlich handelt es sich hier um fremdes Eigentum.

Für weitere Tipps bzw. Argumentationshilfen wäre ich daher sehr dankbar.
navstromzählerendverbrauchernetzbetreiberelektrikerrechtsgrundlagenetzanschlussvertraganschlussnehmergrundversorger