Ist der Zahlungsplan vom Generalübernehmer zu voreilig?

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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B

Bauexperte

Hallo,

Ok, danke für die super schnelle Antwort! Da wir Morgen Verhandlungen haben, an welchen Zahlen sollte ich dann drehen? Bzw. darauf bestehen?
Warte erst einmal ab, ob Dein favorisierter Anbieter überhaupt ein Entgegenkommen signalisiert. Und wenn ja, sollte er sich in etwa an den 15 Zahlungsschritten meines Beispiels orientieren.

Freundliche Grüße
 
L

lechon

Danke Bauexperte! Du hast recht, da hab ich mich falsch ausgedrückt, das Grundstück ist schon in meinem Besitz! Es ist rein sachlich also ein Generalunternehmer.
Ich hatte ehrlich gesagt auch nicht vor mich diesem Plan zu unterwerfen, aber das ist ja zum Glück noch Verandlungssache. Auch wenn ich nach dem sehr positivem Eindruck nun etwas enttäuscht vom Anbieter bin....
 
L

lechon

Also nach einer ersten Bemerkung zum Zahlungsplan hat sich unser Anbieter durchaus Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Heute Nachmittag sehe ich wie viel das wert ist
Aber seine Aussage zu diesem Zahlungsplan: "Wir haben uns bei der Erstellung des Zahlungsplans an die Vorgaben der Verbraucherzentralen gehalten, allerdings zuzüglich 5 %. Dies lag an den 5% der Fertigstellungsbürgschaft."
Das klingt für mich plausibel, wie schätzt ihr das ein?
 
L

lechon

Hallo,

das Gespräch gestern war sehr gut. Bereitschaft zum Verhandeln ist da. Eine erster Vorschlag vom Anbieter sieht so aus:

4 (5) % nach Übergabe der Bauantragsunterlagen
(nach individueller Planung, baurechtlicher Vorprüfung, Fertigstellung Bauantrag und Entwässerungszeichnung)
3 (4) % nach Erhalt der Baugenehmigung
(inkl. Genehmigung der Entwässerungszeichnungen)
12 (14) % nach Fertigstellung der Sohle
(inkl. Fertigstellungen der Grundleitungen, Erdarbeiten im Bereich der Sohle, Erstellung Fundamente und
Thermobodenplatte)
13 (15) % nach Fertigstellung der Stahlbetondecke über EG
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände EG)
16 (18) % nach Richten des Dachstuhls
(inkl. Einlattung und Montage der Unterspannbahn)
18 (21) % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren
(inkl. Fertigstellung der Rohbauwände DG)
11 (7) % nach Fertigstellung der Putzarbeiten innen
(inkl. Elektro-Rohinstallation)
12 (10)% nach Verlegen des Estrichs
(inkl. Verlegung Feuchtigkeitssperre und Estrichdämmung sowie Rohinstallation Heizung)
4 (2) % nach überwiegender Verlegung der Fliesen
(ohne Sockelleisten im Bereich der Innentüren)
2 (2) % nach Einbau der Treppe
5 (2) % nach Endabnahme
(und Einbau der Innentüren)
_______
100 %


Es wird weiter verhandelt
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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