Isolierung einer freistehenden Doppelhaushälfte - Erfahrungen?

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D

Domski

Mit 1m zusätzlich wirst du dir selber Schwierigkeiten einfangen. Dann ist der Bau der zweiten Doppelhaushälfte ja aufgrund der Grenzlage nicht mehr möglich -> also wird im schlimmsten Fall die Abstandsregelung Anwendung finden. Damit brauchst du dann doch wieder eine Baulast beim Nachbarn (Grenzabstand < 3m)
 
Musketier

Musketier

Wie wäre es denn mit 3m abkaufen. Dann hast du wirklich ein freistehendes Haus und könntest bei Bedarf auch Fenster noch in die Wand einbringen.
 
A

apokolok

Du machst gar nichts.
6cm Isolierung, verputzen, fertig.
Wenn der Investor sagt das wird KfW55 wird er schon irgendeinen Energieberater haben der ihm das so rechnet.
Ob da jetzt 6 oder 16cm auf der Wand sind merkst du nicht.
Wozu muss es überhaupt KfW55 sein? Förderung davon abhängig? Wenn nicht ist es sowieso egal.
Freu dich, dass du ein Doppelhaushälfte-Grundstück bezahlt hast und wohl ein Einfamilienhaus Grundstück (mit kleiner Einschränkung) bekommen hast.
 
11ant

11ant

Ich glaube nicht, dass unbedingt ein "Depp" gesucht wird. Der Bauherr bzw. Investor hat halt den Fehler gemacht und ohne verbindliche Zusage des Nachbarn für die zweite Grundstückshälfte bereits mit dem Bau der ersten Hälfte begonnen. Die Baugenehmigungen für beide Hälften sind separat zu sehen.
Okay, ich korrigiere: der Depp war er, und sucht jetzt einen Nachdeppen.

Für die Kaufinteressenten wie mich steht da nun die Chance auf ein schönes freistehendes Haus.
Das kann daraus werden, wenn Du diesem Rat folgst ...
Wie wäre es denn mit 3m abkaufen. Dann hast du wirklich ein freistehendes Haus und könntest bei Bedarf auch Fenster noch in die Wand einbringen.
... mit der kleinen Abwandlung, nimm´ ein bißchen mehr, z.B. wegen der Dämmung und einem etwas bequemeren Stellplatz, sagen wir: dreieinhalb.
 
M

MoeTavern

... mit der kleinen Abwandlung, nimm´ ein bißchen mehr, z.B. wegen der Dämmung und einem etwas bequemeren Stellplatz, sagen wir: dreieinhalb.
Ich werde versuchen, das auszuhandeln. Ich gehe aber davon aus, dass der Eigentümer nicht verkaufen will.
Ich denke, dass ich die besten Chancen habe, mit dem Eigentümer ein Vorkaufsrecht auszuhandeln. Da gibt es sogar die Option des Dinglichen Vorkaufsrechtes, bei dem das Vorrecht auf Kauf im Grundbuch eingetragen wird.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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