Holzpfette BSH / Orientierung der Lamellen

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Zuletzt aktualisiert 10.06.2025
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11ant

11ant

Ja, das ist wirklich UNSER Bauleiter, beauftragt für LPH 5 - 8 und Statik, von uns bezahlt.
Also auch berufsschadenhaftpflichtig. Woher kommt der ungewöhnliche Mandatsumfang "zweite Halbzeit" ?
Das kann auch nicht mit einer Blattfeder verglichen werden. Die ist so flexibel, weil die Lagen lose sind und sich beim Biegen gegeneinander verschieben. Das sollte BSH nicht machen.
Erwischt - es ist insofern ein hinkender Vergleich, wie wir es hier ja mit einer vollsteifen, "nichtfedernden Feder" zu tun haben.
Fußpfetten sind aus Beton, Firstpfette BSH, hochkant [ / ] die beiden Mittelpfetten habe die gleiche Aufgabe
... aber haben sie auch die gleiche Orientierung (das war ja meine Frage) ?
Ein Quadrat ist ein Quadrat, oder? Wie wäre denn bei BSH die korrekte Bezeichnung, wenn alle Seiten der Pfette die identische Länge haben?
"oder" ist richtig. Wir reden ja nicht von Formschinken, wo egal ist, wie sich die Außenform zusammenpuzzlet.
 
A

alive&kicking

Also auch berufsschadenhaftpflichtig. Woher kommt der ungewöhnliche Mandatsumfang "zweite Halbzeit" ?
Verstehe die Frage leider nicht. Was ist am Umfang ungewöhnlich, wenn man mit Einzelgewerken baut und nicht Generalunternehmen?

... aber haben sie auch die gleiche Orientierung (das war ja meine Frage) ?
Nein, haben sie nicht, sonst wäre es mir nicht aufgefallen
 
11ant

11ant

Nein, haben sie nicht, sonst wäre es mir nicht aufgefallen
Dann ist eine von beiden falsch orientiert. Denn sie haben ja die gleiche Aufgabe zu bewältigen. Das führt - auch wenn man den Unterschied der Orientierungen für gering relevant halten mag - zu einer asymmetrischen / schiefen Verteilung der von ihnen abzutragenden Lasten, die sich ein Planer (bei einem symmetrischen Dach) so nicht ausgedacht haben wird. Also haben die Arbeiter dann wohl dem "beim Quadrat ist es (vermeintlich) egal" Gedanken folgend geschlampt und es frei nach Laune gehandhabt. Da Du ja schreibst, es habe auch eine Leistungsphase 5 gegeben, würde ich an Deiner Stelle mal nachsehen, welche Orientierung der Plan denn wohl vorsieht.
In der Statik gibt es bekanntlich kein "fast egal", da wird konkret mit der einen oder anderen Orientierung gerechnet worden sein.
Verstehe die Frage leider nicht. Was ist am Umfang ungewöhnlich, wenn man mit Einzelgewerken baut und nicht Generalunternehmen?
Da verstehe nun wiederum ich nicht, was das mit Einzel- oder Gesamtvergabe zu tun haben soll. Ungewöhnlich ist, die Leistungsphase 5 bis 8 zu bündeln. Die Leistungsphase 5 als jemand zu erledigen, der nicht an der Leistungsphase 3 mindestens maßgeblich mitgewirkt hat, ist eine Aufgabe für jemanden der Vater und Mutter erschlagen hat. Daher ja auch mein Merkspruch "3 + 5 = 8" dafür, daß die "Vaterschaft" von Entwurf, Detailplanung und Bauleitung in derselben Hand liegen sollte. "Leistungsphase 5 bis 8" ist also kein gutes "Paket", sondern lediglich der "noch unerledigte Rest" wenn jemand vorher das (ebenfalls schlechte Paket) "Leistungsphase 1 bis 4" gewählt hatte. Lies dazu auch (auf Bauen jetzt) meinen "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!".
 
A

alive&kicking

Dann ist eine von beiden falsch orientiert. Denn sie haben ja die gleiche Aufgabe zu bewältigen. Das führt - auch wenn man den Unterschied der Orientierungen für gering relevant halten mag - zu einer asymmetrischen / schiefen Verteilung der von ihnen abzutragenden Lasten, die sich ein Planer (bei einem symmetrischen Dach) so nicht ausgedacht haben wird. Also haben die Arbeiter dann wohl dem "beim Quadrat ist es (vermeintlich) egal" Gedanken folgend geschlampt und es frei nach Laune gehandhabt. Da Du ja schreibst, es habe auch eine Leistungsphase 5 gegeben, würde ich an Deiner Stelle mal nachsehen, welche Orientierung der Plan denn wohl vorsieht.
In der Statik gibt es bekanntlich kein "fast egal", da wird konkret mit der einen oder anderen Orientierung gerechnet worden sein.
Danke für diesen Einblick, werde ich mir merken und beauftragten Bauingenieur darauf ansprechen.
Ich würde aber jetzt viel darauf setzen, dass ich diese Orientierung in seinen Plänen nicht finden würde und das nicht, weil ich sie nicht erkenne würde

Da verstehe nun wiederum ich nicht, was das mit Einzel- oder Gesamtvergabe zu tun haben soll. Ungewöhnlich ist, die Leistungsphase 5 bis 8 zu bündeln. Die Leistungsphase 5 als jemand zu erledigen, der nicht an der Leistungsphase 3 mindestens maßgeblich mitgewirkt hat, ist eine Aufgabe für jemanden der Vater und Mutter erschlagen hat. Daher ja auch mein Merkspruch "3 + 5 = 8" dafür, daß die "Vaterschaft" von Entwurf, Detailplanung und Bauleitung in derselben Hand liegen sollte. "Leistungsphase 5 bis 8" ist also kein gutes "Paket", sondern lediglich der "noch unerledigte Rest" wenn jemand vorher das (ebenfalls schlechte Paket) "Leistungsphase 1 bis 4" gewählt hatte. Lies dazu auch (auf Bauen jetzt) meinen "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!".
Jo, macht Sinn ... jetzt verstehe ich auch, was Du damit meinst.

Jetzt leider zu spät, aber der Architekt der Entwurfsplanung wollte die Bauausführung nicht übernehmen ... dann wäre alles wohl besser gelaufen.


off topic
Was ist eigentlich von den Sachverständigenverbänden oder -vereinen zu halten?
Wir haben uns damals für unseren Bauingenieur entschieden, da er zusätzlich zur Ingenieurkammer, zwei "Berufsverbänden" angehört und angegeben hat, als Sachverständiger und Gutachter tätig zu sein? Für uns ein Qualitätssiegel.

Im Nachhinein frage ich mich, wie man dies mit so wenig Expertise und Leidenschaft für seinen Beruf werden kann. Ich kann ja mal ein paar der ca 40-50 Dinge auflisten.
Wie soll man sich da als orientieren, wo soll man suchen, wenn man einen Experten sucht, der einem einfach ein stinknormales Haus hinstellen soll?
 
11ant

11ant

Danke für diesen Einblick, werde ich mir merken und beauftragten Bauingenieur darauf ansprechen.
Ich würde aber jetzt viel darauf setzen, dass ich diese Orientierung in seinen Plänen nicht finden würde und das nicht, weil ich sie nicht erkenne würde
Nun ja, der Planer wird ja hoffentlich die Leistungsphase 5 nicht nur wegen ihres Honoraranteils "mitgenommen" haben. Ob die Bauarbeiter (Nomen est Omen, sie heißen nicht aus reinem Zufall nicht Baumitdenker) einen solchen Hinweis in den Plänen überhaupt gelesen hätten, halte ich auch für fraglich.
Wie soll man sich da als orientieren, wo soll man suchen, wenn man einen Experten sucht, der einem einfach ein stinknormales Haus hinstellen soll?
Experten sollte man auch lieber meiden, gehe lieber zu Fachleuten wir mir oder einem meiner gar nicht so wenigen Kollegen. Danach weißt Du auch, zu wem Du besser nicht gehen solltest:
Jetzt leider zu spät, aber der Architekt der Entwurfsplanung wollte die Bauausführung nicht übernehmen ... dann wäre alles wohl besser gelaufen.
Das habe ich hier nämlich schon diverse Male geschrieben, daß man einen "@Gerddieter warnt" Architekten häufig daran "erkennen" kann, am liebsten den Mandatsumfang "Leistungsphase 1 bis 4" aka erste Halbzeit anzubieten. Einen solchen dann auch noch die zweite Halbzeit machen zu lassen, ist nicht "leider" sondern "Gott sei Dank" zu spät, denn da bekleckern die sich mit allem außer Ruhm. Insofern freue Dich, wenigstens diesen Kelch an Dir vorbeigehen gelassen zu haben. Allerdings war es wohl eine "minusschlaue" Idee, lediglich von einem Pflaumenaugust zu einem anderen zu wechseln. Hast Du denn überhaupt ein "stinknormales Haus" ? - ich erinnere nicht, daß Du es hier bereits gezeigt hättest.

off topic
Was ist eigentlich von den Sachverständigenverbänden oder -vereinen zu halten?
Wir haben uns damals für unseren Bauingenieur entschieden, da er zusätzlich zur Ingenieurkammer, zwei "Berufsverbänden" angehört und angegeben hat, als Sachverständiger und Gutachter tätig zu sein? Für uns ein Qualitätssiegel.
Das ist mitnichten off Topic. Die Antwort lautet: Abstand. 11anten verstehen sehr viel weniger von Bananen als Affen, trotzdem dürfte auch ich einen Bananenverband gründen. Verbandsmitgliedschaften sind als "Qualitätssiegel" eher Karnevalsorden. Schmalspurahnunghaber aka Experten tun sich schon deshalb gerne zu Verbänden zusammen, um gemeinsam einen Anwalt gegen Reklamationen ihrer Kompetenz zu unterhalten, und um mit Lobbyarbeit Bestrebungen abzuwehren, höhere Maßstäbe für die Qualität ihrer Leistungen festzulegen. Der Kammer muß der Ingenieur angehören, das ist für seine Berufserlaubnis so unabdingbar wie eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Kammern haben Zuständigkeitsbezirke. Ihre Mitglieder müßten schon ihren Wohnsitz wechseln, wenn sie die Arbeit ihres Kammerbezirkes zu engagementarm finden. Das ist ein Grund für die Existenz der Guten unter den Verbänden mit freiwilliger Mitgliedschaft.
 
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