Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand zu meiner Frage helfen. Mit Suche hier und Suchmaschine komme ich leider nicht weiter.
Wir planen eine Garage als Grenzbebauung auf unserem Grundstück in einem recht frisch erschlossenen Neubaugebiet. Die Gebäudehöhe der Garage darf daher max. 3m betragen. Nur worauf beziehen sich die 3m?
Im Bebauungsplan ist kein expliziter Höhenbezugspunkt festgelegt/benannt. Es sind lediglich einzelne Höhenmesspunkte des Geländes auf den Grundstücken aufgeführt, sowie die Höhe Oberkante der künftigen Straße in dem Gebiet.
Die Straße soll auf Höhe 78,10m liegen. Unser Haus hat eine Oberkante Fertigfußboden von 78,50m, da wir die Einfahrt vom Haus Richtung Straße mit einem leichten Gefälle vorgesehen hatten und vor dem Haus auch ein 1-2 Stufen hohes Eingangspodest vorgesehen haben.
Bei der Garagenplanung kam nun folgendes:
Wenn wir die max. 3m Höhe ausnutzen wollen, liegt die Oberkante des Fußbodens nur bei 77,93m, da dies der Höhenmesspunkt des Geländes an dieser Stelle unseres Grundstückes ist. Somit läge die Garage unter Straßenniveau und weiter 60cm niedriger als das Haus. Die Einfahrt hätte dann ein Gefälle Richtung Garage und wir bräuchten eine “richtige” Eingangstreppe. Unser Architekt meint bzgl. der Garage gibt es keine andere Lösung, außer entweder auf Grenzbebauung zu verzichten oder die Höhe der Garage zu reduzieren - beides sind keine echten Optionen für uns.
Hat der Architekt recht, was das Thema des Höhenbezugspunktes betrifft? Ergibt im Sinne der Planung seitens Stadt ja nicht so viel Sinn, da die Höhe der Straße mit 78,10m höher liegt als sämtliche Geländehöhenpunkte im Baugebiet auf den erschlossenen Grundstücken.
Danke vorab für die Hilfe!
ich hoffe hier kann mir jemand zu meiner Frage helfen. Mit Suche hier und Suchmaschine komme ich leider nicht weiter.
Wir planen eine Garage als Grenzbebauung auf unserem Grundstück in einem recht frisch erschlossenen Neubaugebiet. Die Gebäudehöhe der Garage darf daher max. 3m betragen. Nur worauf beziehen sich die 3m?
Im Bebauungsplan ist kein expliziter Höhenbezugspunkt festgelegt/benannt. Es sind lediglich einzelne Höhenmesspunkte des Geländes auf den Grundstücken aufgeführt, sowie die Höhe Oberkante der künftigen Straße in dem Gebiet.
Die Straße soll auf Höhe 78,10m liegen. Unser Haus hat eine Oberkante Fertigfußboden von 78,50m, da wir die Einfahrt vom Haus Richtung Straße mit einem leichten Gefälle vorgesehen hatten und vor dem Haus auch ein 1-2 Stufen hohes Eingangspodest vorgesehen haben.
Bei der Garagenplanung kam nun folgendes:
Wenn wir die max. 3m Höhe ausnutzen wollen, liegt die Oberkante des Fußbodens nur bei 77,93m, da dies der Höhenmesspunkt des Geländes an dieser Stelle unseres Grundstückes ist. Somit läge die Garage unter Straßenniveau und weiter 60cm niedriger als das Haus. Die Einfahrt hätte dann ein Gefälle Richtung Garage und wir bräuchten eine “richtige” Eingangstreppe. Unser Architekt meint bzgl. der Garage gibt es keine andere Lösung, außer entweder auf Grenzbebauung zu verzichten oder die Höhe der Garage zu reduzieren - beides sind keine echten Optionen für uns.
Hat der Architekt recht, was das Thema des Höhenbezugspunktes betrifft? Ergibt im Sinne der Planung seitens Stadt ja nicht so viel Sinn, da die Höhe der Straße mit 78,10m höher liegt als sämtliche Geländehöhenpunkte im Baugebiet auf den erschlossenen Grundstücken.
Danke vorab für die Hilfe!
Der Bebauungsplan sagt hierzu nichts. Weder im Bild noch im Textteil. Mir ist klar, dass es bei der Grenzbebauung um die mittlere Wandhöhe geht, da es eine Garage mit Flachdach wird, habe ich der Einfachheit halber von der Gebäudehöhe 3m gesprochen. Sorry wenn missverständlich.
Bei Google findet man den Bebauungsplan mit allen zusätzlichen Dokumenten mit dem Suchbegriff:
Bebauungsplan Luckau Herzberger Straße
Ein nennenswertes Gefälle gibt es im Gebiet nicht. Lose, erste Anfrage ans Bauamt habe ich gestern schon per Mail gestellt.
Danke schonmal für die rege Beteiligung.
Bei Google findet man den Bebauungsplan mit allen zusätzlichen Dokumenten mit dem Suchbegriff:
Bebauungsplan Luckau Herzberger Straße
Ein nennenswertes Gefälle gibt es im Gebiet nicht. Lose, erste Anfrage ans Bauamt habe ich gestern schon per Mail gestellt.
Danke schonmal für die rege Beteiligung.
“Funfact” am Rande:
Die Unterkante der Perimeterdämmung der Bodenplatte des Hauses liegt bei 78,06m. Zwischen Haus und Garage ist nur 1m Durchgang geplant, da die Garage etwas nach hinten versetzt zum Haus stehen soll und nur im hinteren Hausbereich wirklich neben dem Haus stehen wird.
Bei Höhe Garagenboden und Einfahrt von 77,93m liegt also unsere Einfahrt so niedrig, dass sie neben der Erde unter der Bodenplatte liegt. Hier fehlt mir auch noch die Fantasie, wie ich das “verkleiden” kann, ohne den knappen Abstand von 1m nicht noch weiter zu reduzieren…
Wenn man glaubt man hat an alles gedacht… aber gut, das unser Architekt wenigstens jetzt damit ums Eck kommt, bei der Vorplanung zu Beginn des Bauvorhabens waren diese Fakten ja noch nicht relevant - zum Glück wurde die Bodenplatte des Hauses letzte Woche betoniert… (Ironie aus)
Die Unterkante der Perimeterdämmung der Bodenplatte des Hauses liegt bei 78,06m. Zwischen Haus und Garage ist nur 1m Durchgang geplant, da die Garage etwas nach hinten versetzt zum Haus stehen soll und nur im hinteren Hausbereich wirklich neben dem Haus stehen wird.
Bei Höhe Garagenboden und Einfahrt von 77,93m liegt also unsere Einfahrt so niedrig, dass sie neben der Erde unter der Bodenplatte liegt. Hier fehlt mir auch noch die Fantasie, wie ich das “verkleiden” kann, ohne den knappen Abstand von 1m nicht noch weiter zu reduzieren…
Wenn man glaubt man hat an alles gedacht… aber gut, das unser Architekt wenigstens jetzt damit ums Eck kommt, bei der Vorplanung zu Beginn des Bauvorhabens waren diese Fakten ja noch nicht relevant - zum Glück wurde die Bodenplatte des Hauses letzte Woche betoniert… (Ironie aus)
Emotionen wieder aus, hilft ja jetzt nichts.
Falls jemand eine sinnvolle Idee hat, wie ich diesen Faux-Pas retten/kaschieren kann, dann freue ich mich über Vorschläge. Mit dem Architekten habe ich Montag ein Gespräch, er wird sicher auch noch ein oder zwei sinnvolle Ideen haben.
Und wer weiß, vllt. antwortet mir das Bauamt ja völlig unerwartet, dass die natürliche Geländehöhe doch nicht der relevante Bezugspunkt wäre, sondern irgendein anderer der höher liegt.
Falls jemand eine sinnvolle Idee hat, wie ich diesen Faux-Pas retten/kaschieren kann, dann freue ich mich über Vorschläge. Mit dem Architekten habe ich Montag ein Gespräch, er wird sicher auch noch ein oder zwei sinnvolle Ideen haben.
Und wer weiß, vllt. antwortet mir das Bauamt ja völlig unerwartet, dass die natürliche Geländehöhe doch nicht der relevante Bezugspunkt wäre, sondern irgendein anderer der höher liegt.
P
Peppoderwilde21.07.23 16:34MrAgain schrieb:
Emotionen wieder aus, hilft ja jetzt nichts.
Falls jemand eine sinnvolle Idee hat, wie ich diesen Faux-Pas retten/kaschieren kann, dann freue ich mich über Vorschläge. Mit dem Architekten habe ich Montag ein Gespräch, er wird sicher auch noch ein oder zwei sinnvolle Ideen haben.
Und wer weiß, vllt. antwortet mir das Bauamt ja völlig unerwartet, dass die natürliche Geländehöhe doch nicht der relevante Bezugspunkt wäre, sondern irgendein anderer der höher liegt.Wir stehen vor einem ähnlichen Problem. Wie ist das ganze denn für euch ausgegangen ?
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