ᐅ Höhe Fußbodenaufbau: KfW55, Lüftungskanälen, Fußbodenheizung 150mm
Erstellt am: 07.11.21 10:18
StephanM07.11.21 10:18
Liebes Forum,
leider habe ich über die SuFu nicht passendes gefunden. Wenn es mein Anwenderfehler war, und es tatsächlich schon Einträge dazu existieren, würde ich mich über einen kurzen Hinweis freuen.
Ansonsten treibt mich folgende Fragestellung um:
Für unseren Neubau KfW55 schlägt der GÜ einen Fußbodenaufbau von 190mm vor. Ein unabhängiger Architekt bestätigte uns, dass er seinen Fußbodenaufbau in der Vergangenheit mit 150-160mm geplant und gebaut habe. Seine Rechnung geht wie folgt:
Abwasserleitungen werden in unserer Planung nicht über den Fußboden verzogen sondern werden direkt in den Trockenbauwänden einen Stock tiefer bzw. in den Keller geführt.
Könnt ihr die obige Rechnung der Fußbodendicke nachvollziehen, durch Eure Erfahrungen bestätigen bzw. widerlegen?
Herzlichen Dank für eine kurze Einschätzung der Wissenden in diesem Forum!
Schönen Sonntag
Gruß
Stephan
leider habe ich über die SuFu nicht passendes gefunden. Wenn es mein Anwenderfehler war, und es tatsächlich schon Einträge dazu existieren, würde ich mich über einen kurzen Hinweis freuen.
Ansonsten treibt mich folgende Fragestellung um:
Für unseren Neubau KfW55 schlägt der GÜ einen Fußbodenaufbau von 190mm vor. Ein unabhängiger Architekt bestätigte uns, dass er seinen Fußbodenaufbau in der Vergangenheit mit 150-160mm geplant und gebaut habe. Seine Rechnung geht wie folgt:
- Betondecke
- 50mm Dämmung, darin ausgestemmt Platz für Lüftungskanäle (50mm hoch), Vor- und Rücklauf, Frischwasser und Elektrik
- Auffüllen mit Perlitschüttung
- 20-30mm (Trittschall-)Dämmung
- 20mm für Fußbodenheizung
- 45mm für Estrich
- 15mm für Belag
- macht in Summe 150-160mm
Abwasserleitungen werden in unserer Planung nicht über den Fußboden verzogen sondern werden direkt in den Trockenbauwänden einen Stock tiefer bzw. in den Keller geführt.
Könnt ihr die obige Rechnung der Fußbodendicke nachvollziehen, durch Eure Erfahrungen bestätigen bzw. widerlegen?
Herzlichen Dank für eine kurze Einschätzung der Wissenden in diesem Forum!
Schönen Sonntag
Gruß
Stephan
Benutzer20007.11.21 10:50
StephanM schrieb:
Könnt ihr die obige Rechnung der Fußbodendicke nachvollziehen, durch Eure Erfahrungen bestätigen bzw. widerlegen?Klar geht das technisch auch so, wie von Dir geschrieben. Ob es aber für KFW 55 ausreicht, ist eine andere Frage. Du kannst billigste 040er EPS verlegen oder hochdämmende 022er PUR Dämmung. Am Ende muss der Energieberater entscheiden.Tolentino07.11.21 11:23
Was ist denn unter dem beschriebenen Fußboden für ein Keller? Gedämmt oder umgedämmt?
Wenn ungedämmt, müsstet ihr schon gute Dämmung verwenden dass das bei 50mm starke reicht.
Wenn ungedämmt, müsstet ihr schon gute Dämmung verwenden dass das bei 50mm starke reicht.
StephanM07.11.21 11:34
Tolentino schrieb:
Was ist denn unter dem beschriebenen Fußboden für ein Keller? Gedämmt oder umgedämmt?
Wenn ungedämmt, müsstet ihr schon gute Dämmung verwenden dass das bei 50mm starke reicht.Der Keller unter dem EG ist ebenfalls gedämmt und beheizt.KlaRa07.11.21 15:34
Betreffend die geplante Estrichdicke von 45mm wird das kein normengemäßer Heizestrich werden können, da zu dünn.
Heizelemente einer Warmwasser-Fußbodenheizung haben im Regelfall 12mm Durchmesser. Nehmen wir gewisse Unsicherheiten mit dazu, runden wir auf 15mm auf. Diese Dicke (15mm) zuzüglich der im Wohnungsbau für übliche Zementestrich Ct-C25-F4 geltende Enibaudicke von 45mm (sind zusammen 60mm) muss ein zementärer Estrich einhalten.
Wenn tatsächlich nur mit 45mm gerechnet würde, und man zieht die Dicke der Heizelemente ab, verbleiben 45mm - 12mm= 33mm über den Heizelementen.
Bei Gussasphalt wäre das zulässig.
Also bespreche das noch einmal mit dem GU oder sonstigen Verantwortlichen und verweise auf DIN 18560 Teil 2. Das sollte als Argument reichen.
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Gruß: KlaRa
Heizelemente einer Warmwasser-Fußbodenheizung haben im Regelfall 12mm Durchmesser. Nehmen wir gewisse Unsicherheiten mit dazu, runden wir auf 15mm auf. Diese Dicke (15mm) zuzüglich der im Wohnungsbau für übliche Zementestrich Ct-C25-F4 geltende Enibaudicke von 45mm (sind zusammen 60mm) muss ein zementärer Estrich einhalten.
Wenn tatsächlich nur mit 45mm gerechnet würde, und man zieht die Dicke der Heizelemente ab, verbleiben 45mm - 12mm= 33mm über den Heizelementen.
Bei Gussasphalt wäre das zulässig.
Also bespreche das noch einmal mit dem GU oder sonstigen Verantwortlichen und verweise auf DIN 18560 Teil 2. Das sollte als Argument reichen.
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Gruß: KlaRa
Benutzer20007.11.21 16:03
KlaRa schrieb:
Betreffend die geplante Estrichdicke von 45mm wird das kein normengemäßer Heizestrich werden können, da zu dünn.Es steht 20mm für Fußbodenheizung+ 45mm Estrich (Überdeckung?) = 65mm gesamt. Das würde passen.P.S. 12mm Fußbodenheizung Rohr ist nicht mehr zeitgemäß. Da nimmt man heute eher das 16er oder 17er Rohr. Das passt dann auch deutlich besser zu den 20mm Aufbauhöhe der Fußbodenheizung.
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