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ᐅ Hinterlandbebauung (zweite Reihe)


Erstellt am: 28.09.2023 15:48

Schnubbihh 29.09.2023 16:55
ypg schrieb:

Hier noch mal ein Auszug aus der Par. 19 Baunutzungsverordnung

(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.
(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
(3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.


Du siehst, es gibt ein vor und ein hinter der Strassengegrenzungslinie.

Besten Dank YPG! Somit stellt sich das ganze doch sowohl für uns (die wir die vollen 109QM mit dem Haus bebauen können, ohne Berücksichtigung von Terrasse) und unseren Nachbarn/Verkäufer (der ebenfalls 109QM bauen dürfte) also deutlich positiver dar als bisher angenommen.

11ant 29.09.2023 17:52
Schnubbihh schrieb:

Somit stellt sich das ganze doch sowohl für uns (die wir die vollen 109QM mit dem Haus bebauen können, ohne Berücksichtigung von Terrasse) und unseren Nachbarn/Verkäufer (der ebenfalls 109QM bauen dürfte) also deutlich positiver dar als bisher angenommen.
Was hält Dich davon ab, den Fachmann zu fragen ? - Hinweise auf seinen "Aufenthaltsort" gab ich Dir mehrfach ...

Schnubbihh 29.09.2023 18:48
11ant schrieb:

Was hält Dich davon ab, den Fachmann zu fragen ? - Hinweise auf seinen "Aufenthaltsort" gab ich Dir mehrfach ...

Hätte tatsächlich mal überlegt einen Fachanwalt zu fragen. Macht das Sinn mit einer solchen Fragestellung?

Wer ist denn dieser ominöse Kontakt den Du hier erwähnt hast? Ich konnte mit den Teils sehr kryptischen Hinweisen leider nichts anfangen...

11ant 29.09.2023 19:34
Schnubbihh schrieb:

Hätte tatsächlich mal überlegt einen Fachanwalt zu fragen. Macht das Sinn mit einer solchen Fragestellung?
Ja, ist aber nicht nötig, wenn man den Fachmann in den Foren fragt.
Schnubbihh schrieb:

Wer ist denn dieser ominöse Kontakt den Du hier erwähnt hast? Ich konnte mit den Teils sehr kryptischen Hinweisen leider nichts anfangen...
Gugele einfach beispielsweise "11ant Forum". Dann findest Du derer zwei (die dort grün bzw. blau sind, wo dieses hier orange ist) und in beiden einen User namens Dimeto. Das ist ein Vermessungsingenieur - nicht ominös, sondern kompetent. Unkryptischer geht es hier leider nicht.

WilderSueden 30.09.2023 07:44
Schnubbihh schrieb:

unseren Nachbarn/Verkäufer (der ebenfalls 109QM bauen dürfte)
Jetzt unterschlägst du deine Zufahrt. Die zählt zwar in die Grundflächenzahl-2, aber 20m bei 3m Breite sind 60qm und fressen die komplette Grundflächenzahl-2 auf. Dazu wird auch der Vorderlieger noch Stellplatz und eine Zufahrt zu diesem brauchen, die gehen dann entsprechend vom Haus ab. Und dass eine Terrasse unter noch zu klärenden Umständen (bei solchen Themen musst du auch damit rechnen, dass im Bauamt das entsprechende Wissen fehlt) nicht zur Grundflächenzahl-1 gezählt werden, bedeutet nicht, dass sie gar nicht gezählt werden. Das wäre dann wieder Grundflächenzahl-2
Ich bleibe dabei, die Teilung bei 0,2 ist ein Schuss ins Knie. Isoliert betrachtet an der Grenze der Bebaubarkeit, derjenige mit der Zufahrt verbaut sich sprichwörtlich sämtliche Möglichkeiten
grundflächenzahlzufahrtterrasse