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myDoering
Naja einen "Zwang" gibt es nicht wirklich:OK - hab nicht an den Fahrplan gedacht. Dann habt Ihr aber einen Zwang, die Punkte des Fahrplans auch abzuarbeiten.
"jede energetische Sanierungsmaßnahme eines iSFP, für die der Bonus beantragt wird, muss innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Der iSFP-Bonus wird aber bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird.
Machst du eine Maßnahme außerhalb dieses Plans bekommst du keine Förderung. von +5%. Zurückzahlen etc. musst du nichts. Theorethisch ist der Fahrplan erfüllt mit einer Maßnahme.