S
sauerpeter
Hallo Zusammen,
beschäftige mich gerade mit der bebaubarkeit nach §34. Im Grund kann man den Inhalt doch schon verschiedenartig auslegen. Was zählt denn unter ein GEschoss? Das Netz gibt die wildes Dinge her. Einzig, das es keine halben Geschosse gibt, scheint geklärt.
§2 (4) Bauordnung Brandenburg besagt:
Vollgeschosse sind alle oberirdischen Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung technischer Gebäudeausrüstungen dienen (Installationsgeschosse) sowie Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Vollgeschosse.
Heißt für mich, dass das DG von normalen Einfamilienhaus (die Häuser mit Dachschrägen :D) als Vollgeschoss zählt. Solche Häuser sind demnach auch 2-geschossig?
weil solche werden i.d.R. ja immer als 1,5-geschossig erklärt, aber sowas scheint die BAuordnung nicht zu kennen. Also kann ich solche Häuser mit Stadtvillen gleichsetzen? Bezogen auf die Geschosse natürlich!
Ein heikles Thema, was sicher auch in den jeweiligen Bauordnugnen/Landesbauordnungen anders geregelt ist, aber ich bin mal auf euer Feedback gespannt.
beschäftige mich gerade mit der bebaubarkeit nach §34. Im Grund kann man den Inhalt doch schon verschiedenartig auslegen. Was zählt denn unter ein GEschoss? Das Netz gibt die wildes Dinge her. Einzig, das es keine halben Geschosse gibt, scheint geklärt.
§2 (4) Bauordnung Brandenburg besagt:
Vollgeschosse sind alle oberirdischen Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung technischer Gebäudeausrüstungen dienen (Installationsgeschosse) sowie Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Vollgeschosse.
Heißt für mich, dass das DG von normalen Einfamilienhaus (die Häuser mit Dachschrägen :D) als Vollgeschoss zählt. Solche Häuser sind demnach auch 2-geschossig?
weil solche werden i.d.R. ja immer als 1,5-geschossig erklärt, aber sowas scheint die BAuordnung nicht zu kennen. Also kann ich solche Häuser mit Stadtvillen gleichsetzen? Bezogen auf die Geschosse natürlich!
Ein heikles Thema, was sicher auch in den jeweiligen Bauordnugnen/Landesbauordnungen anders geregelt ist, aber ich bin mal auf euer Feedback gespannt.