Guten Abend,
die unendliche Geschichte geht weiter...
Nachdem ich mit viel Einsatz am Telefon das Familiengericht (2 mal) und das Grundbuchamt überwunde habe.
Steht bei uns die Kaufpreis Fälligkeit an.
*Der Makler hat von der Verkäuferin den Auftrag, die Übergabe mit uns zu machen.
Er wird uns nur die Schlüssel geben und Zähler ablesen fertig. Wir werden deshalb z. B kein warmes Wasser testen können(300l Boiler das dauert lange bis warm) da Heizung und Wasser ausgestellt wurden. Bitten ein Tag vorher alles anzumachen werden abgelehnt, mit Verweis nicht seine Aufgabe.
Hausübergabe Protokoll:
* schreibt an dann rein kein warmes Wasser und setzt eine Frist zu Nachbesserung Verkäuferin?
* weitere mögliche defekte werden dann auch notiert mit Fristsetzung, ( die Verkäuferin wird, jegliche Leistungen natürlich nicht machen, also bei großen Schäden alles über Anwalt richtig? (Wir werden kein direkten Kontakt zur Verkäuferin haben, (500km weg) und auf Mails und Briefe wird nicht reagiert.
(Telefonnr. haben wir leider nicht)
* Wartungsverträge, wie kann ich das ohne Mithilfe raus bekommen was gemacht werden muss? Meine idea ist da sich an Schwörerhaus drikt zu melden und ein Techniker kommen lassen? ( gegen Bezahlung natürlich)
* Unterlagen “sollen" wohl zur Übergabe da sein. Da hoffe ich jetzt einfach mal das das stimmt.
*An was sollte ich unbedingt noch denken bei der Übergabe?
(Baujahr 2020)
Ich freue mich auf Antworten.
Nachtrag Kaufpreis Zahlung ist in den Fall schwierig.
Da es einmal ein Pfandgläubigerkonto gibt wo Tagesgeldzinsen berechnen werden soll und ein Erbenkonto.
Das soll Tag genau angerechnet werden. Woher soll ich den wissen wann das Geld genau da drauf ist?
Das versuche ich morgen bei der Bank zu klären.
Auch läuft natürlich auch für uns die Frist zur Zahlung 14 Tage.
die unendliche Geschichte geht weiter...
Nachdem ich mit viel Einsatz am Telefon das Familiengericht (2 mal) und das Grundbuchamt überwunde habe.
Steht bei uns die Kaufpreis Fälligkeit an.
*Der Makler hat von der Verkäuferin den Auftrag, die Übergabe mit uns zu machen.
Er wird uns nur die Schlüssel geben und Zähler ablesen fertig. Wir werden deshalb z. B kein warmes Wasser testen können(300l Boiler das dauert lange bis warm) da Heizung und Wasser ausgestellt wurden. Bitten ein Tag vorher alles anzumachen werden abgelehnt, mit Verweis nicht seine Aufgabe.
Hausübergabe Protokoll:
* schreibt an dann rein kein warmes Wasser und setzt eine Frist zu Nachbesserung Verkäuferin?
* weitere mögliche defekte werden dann auch notiert mit Fristsetzung, ( die Verkäuferin wird, jegliche Leistungen natürlich nicht machen, also bei großen Schäden alles über Anwalt richtig? (Wir werden kein direkten Kontakt zur Verkäuferin haben, (500km weg) und auf Mails und Briefe wird nicht reagiert.
(Telefonnr. haben wir leider nicht)
* Wartungsverträge, wie kann ich das ohne Mithilfe raus bekommen was gemacht werden muss? Meine idea ist da sich an Schwörerhaus drikt zu melden und ein Techniker kommen lassen? ( gegen Bezahlung natürlich)
* Unterlagen “sollen" wohl zur Übergabe da sein. Da hoffe ich jetzt einfach mal das das stimmt.
*An was sollte ich unbedingt noch denken bei der Übergabe?
(Baujahr 2020)
Ich freue mich auf Antworten.
Nachtrag Kaufpreis Zahlung ist in den Fall schwierig.
Da es einmal ein Pfandgläubigerkonto gibt wo Tagesgeldzinsen berechnen werden soll und ein Erbenkonto.
Das soll Tag genau angerechnet werden. Woher soll ich den wissen wann das Geld genau da drauf ist?
Das versuche ich morgen bei der Bank zu klären.
Auch läuft natürlich auch für uns die Frist zur Zahlung 14 Tage.
O
Oberhäslich07.02.23 07:42Also nur einmal mit dem Makler zur Besichtigung durchgeschländert und dann gleich Kauf und Notar? Das ist natürlich mutig 🙂 Wir haben ja nur ein Grundstück gekauft und da war ich sicher allein schon 4-5mal dort um mir alles anzuschauen und abzuchecken, mit den Nachbarn zu reden. Aber ja, bei Kauf immer vorher alles klären. Das kommt dann in den Kaufvertrag rein, wenns was Größeres ist, das man nicht so klären kann. Du verwechselst das vielleicht mit Anmietung wo man bei Wohnungsübergabe Mängel aufnimmt und nochmal abstellen lässt. In dem Fall ist aber ja jemand anders der Eigentümer.
H
hauskauf198707.02.23 07:49klaf333 schrieb:
Vermutlich ein mode ja,
Leider war bei den Bildern plötzlich wieder Namen drin...
Ja hab die Rechte im Kaufvertrag drin
Und zum Sportzimmer nur kraftsport etwas mit Hantel... Mein Power baue im Abstellraum Carport auf.
Frage :
Ich dachte jeder Mangel der bei der Hausübergabe festgestellt wird muss noch die Verkäuferin bezahlen?
Kann das jemand mal klären?Das ist doch nicht dein ernst oder? Das ist doch kein Fernseher den du kaufst :O
N
NatureSys07.02.23 08:22Aber: wenn zwischen Notartermin und Hausübergabe noch was größeres kaputt gegangen ist, dann muss der Vor-Eigentümer sich darum noch kümmern (Mängelbeseitigung vornehmen). Zum Beispiel, wenn ein Fenster eingeschlagen wurde, Dachziegel im Sturm runtergefallen sind etc. Kleine Dinge lassen sich in der Regel kaum nachweisen, wenn nicht zum Notartermin schon ein Zustandsprotokoll erstellt wurde.
klaf333 schrieb:
Fehler die man dort feststellt muss noch der Verkäufer beheben.?Was sind denn bei Dir Fehler? Es gibt keine „Fehler“. Abgesplitterte Türzargen oder ein Sprung in der Emaille sind Gebrauchsspuren bei einer Gebrauchtimmobilie. Wer von solchen Sachen von Fehlern spricht und meint, dass der Eigentümer jetzt das Haus „auf neu“ trimmen muss, der darf kein gebrauchtes Haus kaufen.C
Costruttrice07.02.23 13:15Verkauft wird mit der Formulierung „wie gesehen“ oder auch „wie es steht und liegt“. Dh alle Mängel, die bis Kaufvertrag vorhanden waren und zu denen wegen Behebung nichts vereinbart wurde, hast du sozusagen akzeptiert und mitgekauft.
Wenn zwischen Notarvertrag und Hausübergabe etwas am Haus kaputt geht, dann ist das ein Mangel, für den der Verkäufer haftet. Damit sind aber nicht normale Gebrauchs- bzw Nutzungsspuren gemeint, denn meist wird das Haus ja in der Zwischenzeit bewohnt und da passiert halt schon mal ein Kratzer.
Wenn zwischen Notarvertrag und Hausübergabe etwas am Haus kaputt geht, dann ist das ein Mangel, für den der Verkäufer haftet. Damit sind aber nicht normale Gebrauchs- bzw Nutzungsspuren gemeint, denn meist wird das Haus ja in der Zwischenzeit bewohnt und da passiert halt schon mal ein Kratzer.
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