Guten Abend,
die unendliche Geschichte geht weiter...
Nachdem ich mit viel Einsatz am Telefon das Familiengericht (2 mal) und das Grundbuchamt überwunde habe.
Steht bei uns die Kaufpreis Fälligkeit an.
*Der Makler hat von der Verkäuferin den Auftrag, die Übergabe mit uns zu machen.
Er wird uns nur die Schlüssel geben und Zähler ablesen fertig. Wir werden deshalb z. B kein warmes Wasser testen können(300l Boiler das dauert lange bis warm) da Heizung und Wasser ausgestellt wurden. Bitten ein Tag vorher alles anzumachen werden abgelehnt, mit Verweis nicht seine Aufgabe.
Hausübergabe Protokoll:
* schreibt an dann rein kein warmes Wasser und setzt eine Frist zu Nachbesserung Verkäuferin?
* weitere mögliche defekte werden dann auch notiert mit Fristsetzung, ( die Verkäuferin wird, jegliche Leistungen natürlich nicht machen, also bei großen Schäden alles über Anwalt richtig? (Wir werden kein direkten Kontakt zur Verkäuferin haben, (500km weg) und auf Mails und Briefe wird nicht reagiert.
(Telefonnr. haben wir leider nicht)
* Wartungsverträge, wie kann ich das ohne Mithilfe raus bekommen was gemacht werden muss? Meine idea ist da sich an Schwörerhaus drikt zu melden und ein Techniker kommen lassen? ( gegen Bezahlung natürlich)
* Unterlagen “sollen" wohl zur Übergabe da sein. Da hoffe ich jetzt einfach mal das das stimmt.
*An was sollte ich unbedingt noch denken bei der Übergabe?
(Baujahr 2020)
Ich freue mich auf Antworten.
Nachtrag Kaufpreis Zahlung ist in den Fall schwierig.
Da es einmal ein Pfandgläubigerkonto gibt wo Tagesgeldzinsen berechnen werden soll und ein Erbenkonto.
Das soll Tag genau angerechnet werden. Woher soll ich den wissen wann das Geld genau da drauf ist?
Das versuche ich morgen bei der Bank zu klären.
Auch läuft natürlich auch für uns die Frist zur Zahlung 14 Tage.
die unendliche Geschichte geht weiter...
Nachdem ich mit viel Einsatz am Telefon das Familiengericht (2 mal) und das Grundbuchamt überwunde habe.
Steht bei uns die Kaufpreis Fälligkeit an.
*Der Makler hat von der Verkäuferin den Auftrag, die Übergabe mit uns zu machen.
Er wird uns nur die Schlüssel geben und Zähler ablesen fertig. Wir werden deshalb z. B kein warmes Wasser testen können(300l Boiler das dauert lange bis warm) da Heizung und Wasser ausgestellt wurden. Bitten ein Tag vorher alles anzumachen werden abgelehnt, mit Verweis nicht seine Aufgabe.
Hausübergabe Protokoll:
* schreibt an dann rein kein warmes Wasser und setzt eine Frist zu Nachbesserung Verkäuferin?
* weitere mögliche defekte werden dann auch notiert mit Fristsetzung, ( die Verkäuferin wird, jegliche Leistungen natürlich nicht machen, also bei großen Schäden alles über Anwalt richtig? (Wir werden kein direkten Kontakt zur Verkäuferin haben, (500km weg) und auf Mails und Briefe wird nicht reagiert.
(Telefonnr. haben wir leider nicht)
* Wartungsverträge, wie kann ich das ohne Mithilfe raus bekommen was gemacht werden muss? Meine idea ist da sich an Schwörerhaus drikt zu melden und ein Techniker kommen lassen? ( gegen Bezahlung natürlich)
* Unterlagen “sollen" wohl zur Übergabe da sein. Da hoffe ich jetzt einfach mal das das stimmt.
*An was sollte ich unbedingt noch denken bei der Übergabe?
(Baujahr 2020)
Ich freue mich auf Antworten.
Nachtrag Kaufpreis Zahlung ist in den Fall schwierig.
Da es einmal ein Pfandgläubigerkonto gibt wo Tagesgeldzinsen berechnen werden soll und ein Erbenkonto.
Das soll Tag genau angerechnet werden. Woher soll ich den wissen wann das Geld genau da drauf ist?
Das versuche ich morgen bei der Bank zu klären.
Auch läuft natürlich auch für uns die Frist zur Zahlung 14 Tage.
O
Oberhäslich04.02.23 20:18Wenn man es genau nimmt sind es 4.5 Zimmer weil in Deutschland alles unter 10qm ein halbes Zimmer ist :p Aber trotzdem sportlich 4.5 Zimmer auf 130qm unterzubringen. Kamin ist natürlich Klasse und 2 Außensteckdosen jetzt nicht so schlecht für 1000qm Grundstück. Kabelrolle 50m klärt den Rest. Wann ist denn der Einzug geplant?
klaf333 schrieb:
Ja das war der VertragsentwurfUnd wie steht es letztlich im Vertrag? Wurde die Passage aufgenommen oder weggelassen?ich hab den alten Faden nicht gelesen, aber noch etwas zur Übergabe. Ihr hab das Haus bereits gekauft. Jeder Mangel der nicht arglistig verschwiegen wurde, was bei einem Verkäufer der nicht in der Nähe wohnt nicht nachweisbar ist, oder im Kaufvertrag zugesichert wurde, ist dein Problem und du hast keinen Anspruch auf irgendwelchen Nachbesserungen.
klaf333 schrieb:
Ist hier das passende dabei?
Oder fehlt es?Pass bitte auf mit den Informationen die hier hochlädst. Wie schon bei dem (vor einigen Monaten zitierten) Brief, sind auch diesmal wieder Klarnamen in deinen Post geraten.Wie ist es dir eigentlich beim letzten Mal gelungen, diese Information löschen zu lassen?
Ähnliche Themen