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ᐅ Hausbau - Wir müssen Grenzen einhalten, Nachbar nicht


Erstellt am: 26.03.16 03:17

W
Wastl
29.03.16 09:13
titoz schrieb:
Danke für die ausführliche Antwort.
Ich möchte die nächsten Tage genauer darauf eingehen.... aber eines möchte ich mal schnell fragen:
1. Wie besorgt sich ein Vermesser die Akte? Klingeln und dann "Guten Tag, ich möchte ihre Akte sehen"?
Gruß
Tito
Er geht zum Bauamt und stellt dort einen Antrag auf Einsicht.
D
DG
30.03.16 00:54
titoz schrieb:
Danke für die ausführliche Antwort.
Ich möchte die nächsten Tage genauer darauf eingehen.... aber eines möchte ich mal schnell fragen:
1. Wie besorgt sich ein Vermesser die Akte? Klingeln und dann "Guten Tag, ich möchte ihre Akte sehen"?

Exakt. Man muss nur an der richtigen Stelle klingeln, das ist natürlich das Bauamt - nicht der Nachbar. Das Bauamt prüft, ob das sog. berechtigte Interesse vorliegt. Das liegt in Deinem Fall vor, Architekt und Vermesser haben also vollen Zugriff auf die Akte und nicht nur wie beschreibt, Anrecht auf Akteneinsicht, sondern man bekommt die relevanten Pläne/Informationen, um den Sachverhalt zu klären, auch in Kopie bzw. soweit vorhanden auch in digitaler Form, ggflls. vom Architekten, der die Aufstockung des Nachbarn geplant und beantragt hat.

Das ergibt sich auch schon rein logisch - denn wie soll Dein Architekt Dein Bauvorhaben korrekt planen können, wenn er zB keine Kenntnis über etwaige Baulasten und/oder Grenzverletzungen der Nachbarn hätte?
2. Kennst du eine Software mit der man mal schnell Pläne zeichnen kann die halbwegs aussagekräftig sind?

Wozu? Du bezahlst einen Architekten und einen Vermesser, die Dein Bauvorhaben betreuen und die beide standardisiert mit derartiger Software ausgestattet sind. Obendrein haben beide vollen Zugriff auf die Originaldaten.

Du kannst natürlich zB eine Online-Katasterkarte ausdrucken und diese mit Maßen/Skizzen ergänzen, aber das hilft nicht wirklich weiter, ohne die Bauakte zu kennen. Also egal, wie gut Du das zeichnen würdest - bevor ich dazu (hier) etwas Aussagekräftiges sagen würde, hätte ich 20 Nachfragen bzw. würde mir das örtlich selbst ansehen. Der Weg zu Deinem Architekten bzw. Vermesser ist an der Stelle deutlich schneller, zuverlässiger und günstiger.

MfG
Dirk Grafe
P
Peanuts74
31.03.16 13:40
Gibt es nicht auch sowas wie Grenzbebauung, wenn der Nachbar zustimmt?
D
DG
31.03.16 22:54
Mit Zustimmung des Bauamts und der beteiligten Eigentümer kann man eine Grenze auch im Zick-Zack um die Stühle vom Esstisch legen, wenn's denn unbedingt sein muss.

Also ja - es gibt da wirklich jede Variante. Das treibt allerdings unweigerlich die (Folge-)Kosten in die Höhe; wenn der entsprechende Nutzen und die bauliche Notwendigkeit nicht gegeben ist, bleibt es ergo meistens beim Standard, dass jeder auf seinem Grundstück bleibt.

MfG
Dirk Grafe
architektenbauamtvermesserbauvorhaben