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Erstellt am: 10.06.22 16:50

ollininjo15.06.22 19:02
hier sieht man das recht im grundbuch.
Lageplan eines Grundstücks mit Gebäuden, Grenzlinien und Maßangaben.



wieso alles so kompliziert :x
Tolentino15.06.22 20:05
Das nennt sich in dem Fall nicht Nießbrauch sondern Geh-Fahr- und Leitungsrecht, wie auf dem Lageplan angegeben.
Es darf aber nicht nur im Lageplan stehen, sondern es muss einen Eintrag im Grundbuch dazu geben. Dieser kann sich auf den Lageplan beziehen. Wenn es den noch nicht gibt solltest du den eintragen lassen, kann man beim notariellen Kaufvertrag in einem Aufwasch machen.
Allerdings benötigst du um vollständig Rechtssicherheit zu haben auch noch einen Eintrag im Baulastenverzeichnis. Also quasi eine Baulast auf dem Grundstück des anderen Besitzers, dass er diesen Streifen auch freihalten muss!
Grundbuch ist Privatrecht, Baulast öffentliches Recht. Du brauchst beides!
ollininjo15.06.22 20:07
also werde ich da keine probleme haben in zukunft? oder lieber nochmal zum anwalt?
Tolentino15.06.22 21:01
Warst du denn schon beim Notar? Der weiß das alles.
ollininjo15.06.22 21:04
Tolentino schrieb:

Warst du denn schon beim Notar? Der weiß das alles.
ne, dann müsste ich ja alles in die wege leiten und erst nach dem kaufvertrag entscheiden, dann seh ich ja die ganzen regelungen. wär natürlich auch eine idee
Tolentino15.06.22 21:08
Normal ist eigtl, das der Käufer den Notar aussucht, der ihm gefällt und dem kann er alle Fragen stellen. Schließlich bezahlt er ihn ja auch.
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