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Erstellt am: 10.06.22 16:50

ypg16.06.22 01:03
ollininjo schrieb:

die rechte und das ganze, habe gerad die luftbilder gesehn vom kataster, dem gehört dahinter auch alles
Was soll daran stinken? Ein Hammergrundstück mit Wege- und Leitungsrecht ist ja nicht so selten heutzutage
ollininjo16.06.22 01:06
ypg schrieb:

Was soll daran stinken? Ein Hammergrundstück mit Wege- und Leitungsrecht ist ja nicht so selten heutzutage
ach, veräppeln kann ich mich auch alleine
WilderSueden16.06.22 01:16
Hammergrundstück meint nicht ein besonders tolles Grundstück 😉
Das meint einen Hinterlieger
Tolentino16.06.22 06:57
Wie jetzt, dem Verkäufer gehört ein ganz großes Grundstück und er möchte vorne an der Straße und ganz hinten was für sich behalten, aber in Mittellage was verkaufen? Fände ich allerdings auch etwas seltsam. Würde da ganz ungeniert nach dem Grund fragen.
ollininjo16.06.22 06:58
Tolentino schrieb:

Wie jetzt, dem Verkäufer gehört ein ganz großes Grundstück und er möchte vorne an der Straße und ganz hinten was für sich behalten, aber in Mittellage was verkaufen? Fände ich allerdings auch etwas seltsam. Würde da ganz ungeniert nach dem Grund fragen.
versteh ich auch nich, ebenso wenig wie das Wegerecht davor, er kommt von zwei seiten auf sein grundstück
ypg16.06.22 08:21
ollininjo schrieb:

habe gerad die luftbilder gesehn vom kataster,
Wir nicht! …
ollininjo schrieb:

dem gehört dahinter auch alles
Es darf einem auch etwas mehr von der Torte gehören.
WilderSueden schrieb:

Hammergrundstück meint nicht ein besonders tolles Grundstück 😉
Das meint einen Hinterlieger
Es ist ja kein Hammergrundstück. Der verkauft das hinterlegende Grundstück, was in rot eingezeichnet ist. Nordöstlich führt ein Leitungsweg „zu weiteren Grundstücken“, (ist ja erst mal egal, wem die gehören)
Tolentino schrieb:

Wie jetzt, dem Verkäufer gehört ein ganz großes Grundstück
Interessiert doch erst mal gar nicht.
Der Eigentümer, der sehr wahrscheinlich auch vorn wohnt, hat nordöstlich einen Weg, um an seine weiteren Hektare Land zu kommen. Mutmaßlich sind die nach dem 35er eh gar nicht bebaubar, da erst das rote bebaut, „quasi nachgedichtet“ werden muss.
Den weg darf der Käufer mitbenutzen.
Muss einem nicht gefallen, dann kauft man eben nicht.
Es scheint aber ein reiner Privatweg vom Eigentümer zu sein.
Aber es gibt schlicht schlimmeres! Zb wenn man die Prachtstraße auch noch mitkaufen und somit bezahlen muss.

Wenn man hier aber ohne Argumentation Ärger riecht, dann kann ich das nicht nachvollziehen.
hammergrundstück